Homophobie ächten - Menschenrechte stärken
ID: 200634
Homophobie ächten - Menschenrechte stärken
Die SPD erklärt zum Internationalen Tag gegen Homophobie am 17. Mai 2010:
Gewalt gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität ist leider immer noch alltäglich. Von subtilen köperlosen Anfeindungen bis hin zur öffentlichen Hinrichtung homosexueller Menschen reicht die weltweite Skala von homophoben Taten, die tagtäglich verübt werden. Dieser Zustand kann von der Weltgesellschaft nicht tatenlos hingenommen werden. Wir verurteilen jegliche Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und stellen uns diesem Problem in aller Entschiedenheit.
Am Internationalen Tag gegen Homophobie erinnern wir uns seit 2005 an den historischen Beschluss der Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 1990, Homosexualität von der Liste psychischer Krankheiten zu streichen. Dieser Beschluss dokumentiert die positiven internationalen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte hin zu mehr Toleranz und Vielfalt in unserer Gesellschaft. In Deutschland wurde der § 175 abgeschafft, unter Führung der SPD wurde im Jahr 2001 die Eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes wurde verabschiedet, um nur einige der Meilensteine zu nennen. Dennoch dürfen wir die Augen nicht davor verschließen, dass auch in Deutschland der Kampf gegen Homophobie noch nicht gewonnen ist. Wir stellen uns dieser gesellschaftlichen Verantwortung und werden uns weiter dafür einsetzen, dass alle Menschen ungeachtet ihrer sexuellen Identität in Würde und Selbstbestimmung leben können.
International fordern wir die Weltgesellschaft auf, sich zur Anerkennung der Vielfalt von Lebensentwürfen zu bekennen und homo-, bi und transsexuellen Menschen das Menschenrecht auf freie Lebensgestaltung uneingeschränkt einzuräumen. Den internationalen Staatengemeinschaften kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu, von denen wir weiter fordern, dass sie sich die Yogyakarta-Prinzipien zu Eigen machen und damit aktiv gegen die Verfolgung von Angehörigen sexueller Minderheiten vorgehen.
Zum fünften Mal jährt sich der Internationale Tag gegen Homophobie. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht alles notwendige getan wurde, um Homophobie wirksam zu bekämpfen. Dazu gehört im Rahmen der aktuellen Beratungen zu den vorliegenden Gesetzentwürfen zur Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes, dass die Parteien im Deutschen Bundestag Farbe bekennen müssen! Es ist an der Zeit Klarheit zu schaffen und jegliche Diskriminierung aufgrund des Merkmals der sexuellen Identität verfassungsrechtlich zu verbieten.
Durch die bestehenden einfachgesetzlichen Diskriminierungsverbote hat sich die rechtliche Situation zwar deutlich verbessert. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft jedoch eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können.
Wir begrüßen, dass mittlerweile auch Landesregierungen unter CDU und FDP Beteiligung erkannt haben, dass der Diskriminierungsschutz grundgesetzlich festgeschrieben werden muss, um dem Wechselspiel einfacher politischer Mehrheiten und gesellschaftlicher Kräfte endgültig entzogen zu werden. Lediglich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP verweigern sich weiter diesem Schritt. Wir fordern alle Bundestagsabgeordneten auf, in den laufenden Beratungen Ihrer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gerecht zu werden und Ihr Gewissen anstatt der Fraktionszugehörigkeit sprechen zu lassen, um diese Lücke in unserer Verfassung endlich zu schließen. Damit würde der Gesetzgeber der breiten überparteilichen Zustimmung gerecht werden, auf die sich die Aufnahme der sexuellen Identität in den Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 stützt.
Kontakt:
Ansgar Dittmar
dittmar@schwusos.de
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Datum: 17.05.2010 - 19:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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