Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahme (EnSikuMaV)
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Am 24. August 2022 hat die Bundesregierung die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahme (EnSikuMaV) mit Inkrafttreten zum 1. September 2022 beschlossen.
Die Laufzeit der Verordnung gilt Stand heute für 6 Monate, bis zum 28. Februar 2023. Die Regelungen der EnSikuMaV sehen eine Reihe von Maßnahmen vor, um Energieeinsparungen zu erzielen.
damit sie auf die bevorstehenden Änderungen vorbereitet sind.
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Datum: 20.09.2022 - 13:04 Uhr
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