Programm 'Kleinere Städte und Gemeinden'

Programm 'Kleinere Städte und Gemeinden'

ID: 200915

Programm "Kleinere Städte und Gemeinden"



(pressrelations) -
Neues Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm
''Kleinere Städte und Gemeinden'':
Innenminister Herrmann: "Überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke sind echte Zukunftschance"

"Die Förderung der überörtlichen Zusammenarbeit der Kommunen ist eine Zukunftschance für den ländlichen Raum", sagte Innenminister Joachim Herrmann heute zur Eröffnung des Bewerbungsverfahrens für das 2010 erstmals aufgelegte Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm. Das Programm ist zunächst mit fast fünf Millionen Euro ausgestattet. Es wendet sich vor allem an Kommunen im ländlichen Raum. Dort sollen insbesondere die überörtliche Zusammenarbeit sowie Netzwerke zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge gefördert werden. Interessierte Kommunen können ab sofort bei den Regierungen (Sachgebiete Städtebau) Projektvorschläge einreichen und sich beraten lassen. Bewerbungsschluss ist der 30.06.2010.

Antragsberechtigt sind vor allem kleinere Städte, Märkte und Gemeinden in dünn besiedelten, vom demographischen Wandel betroffenen Gebieten, vorrangig in strukturschwachen und sonstigen ländlichen Räumen. Zentrales Förderziel ist die Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Dazu sollen Investitionen zur Erhaltung und Entwicklung der kommunalen Infrastruktur der Daseinsvorsorge in überörtlich zusammenarbeitenden Städten oder Gemeinden gefördert werden.

Fördervoraussetzung ist das Erarbeiten eines zwischen den Gemeinden bzw. zwischen einer Stadt und ihrem Umland abgestimmten überörtlich integrierten Entwicklungskonzepts oder einer solchen Entwicklungsstrategie. Förderfähig sind insbesondere die Vorbereitung der Maßnahme sowie die Erarbeitung oder Fortschreibung von überörtlich oder regional integrierten Entwicklungskonzepten bzw. ? strategien, die Bildung interkommunaler Netzwerke zur Sicherung der Daseinsvorsorge einschließlich Bürgerbeteiligung und Investitionen zur Behebung städtebaulicher Missstände, insbesondere zur Anpassung der Infrastruktur aufgrund zurückgehender Bevölkerung und des Rückzugs öffentlicher und privater Anbieter.



Herrmann: "Wir werden die Anforderungen in Bayern so gestalten, dass ein zielgerichtetes Vorgehen auf der Grundlage der kommunalen und regionalen Bedürfnisse ohne überzogene formelle Hürden gewährleistet ist. In geeigneten Fällen können auch laufende Maßnahmen aus anderen Städtebauförderungsprogrammen in diesem Programm ergänzend unterstützt werden."

Nähere Informationen sind im Internet verfügbar unter http://www.staedtebaufoerderung.bayern.de


Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
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Datum: 18.05.2010 - 12:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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