Online-Glücksspiel – bwin muss Verlust erstatten

Online-Glücksspiel – bwin muss Verlust erstatten

ID: 2010833

Urteil des Landgerichts Bielefeld – Verstoß gegen Verbot von Glücksspielen im Internet



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(firmenpresse) - München, 28.09.2022. Bei bwin hatte ein Spieler an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt rund 23.500 Euro verloren. Das Landgericht Bielefeld hat mit Urteil vom 21. September 2022 entschieden, dass er seinen Verlust zurückbekommt (Az.: 5 O 397/20). Da die Veranstalterin der Online-Glücksspiele mit ihrem Angebot gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, habe sie keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse den Verlust erstatten, so das Gericht.

Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können. Grund dafür ist, dass bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Glücksspiele im Internet galt. „Viele Anbieter haben dennoch ihre Online-Casinos auch für Spieler in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich gemacht. Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler können ihren Verlust zurückfordern“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

In dem Fall vor dem LG Bielefeld hatte der Kläger über eine deutschsprachige Webseite von bwin zwischen Januar 2017 und Februar 2018 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 23.500 Euro verloren. Das Geld forderte er nun von der Betreiberin des Online-Casinos zurück.

Die Klage hatte Erfolg. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele war in Deutschland gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag bis auf wenige Ausnahmen verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen, stellte das LG Bielefeld fest. Daher seien die Spielverträge nichtig und die Spieleinsätze seien ohne rechtlichen Grund geleistet worden. Der Kläger habe daher Anspruch auf die Erstattung seines Verlusts.

Dem stehe auch nicht entgegen, dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Denn einerseits diene das Verbot vorwiegend dem Schutz des Spielers und andererseits sei nicht ersichtlich, dass dem Kläger das Verbot bekannt war. Die Beklagte habe dafür keine konkreten Anhaltspunkte vorgebracht, führte das Gericht aus.



Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Glücksspielangebot in Deutschland erforderlich. „Daher bestehen nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 28.09.2022 - 17:51 Uhr
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