Minijob: höhere Verdienstgrenze seit 1. Oktober

Minijob: höhere Verdienstgrenze seit 1. Oktober

ID: 2011805
Oft in der Gastronomie beschäftigt: Minijobber (Bildquelle: Antonio Diaz/stock.adobe.com)Oft in der Gastronomie beschäftigt: Minijobber (Bildquelle: Antonio Diaz/stock.adobe.com)

(firmenpresse) - Jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet in einem Minijob. Auf 34,4 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte kommen rund sieben Millionen Minijobber. Vor allem im Handel und der Gastronomie ist diese Form der Beschäftigung gang und gäbe. Als Minijobber gilt, wer bislang dauerhaft nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient. Seit 1. Oktober 2022 gelten jedoch neue Regeln. Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde wurde die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber auf 520 Euro angehoben. Dazu gibt es noch neue Gesetzesgrundlagen für kurzzeitige Ausnahmen.



Die neuen Spielregeln für Minijobs



Die Verdienstgrenze von Minijobbern passt sich künftig an den vorherrschenden Stundenlohn dynamisch mit dem Ziel an, dass grundsätzlich eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist. In der Vergangenheit hatten Mindestlohnerhöhungen häufig zu einer Reduzierung der Stundenzahl geführt, da die Verdienstgrenze nicht mit angehoben wurde. Die deswegen regelmäßig erforderlichen Vertragsänderungen bei Minijobs entfallen somit. Die maximale Monatsarbeitszeit von 43 Stunden kann nun verlässlich hinterlegt werden. Bis zu dieser Arbeitsobergrenze entfällt die Sozialversicherungspflicht für den Beschäftigten, unabhängig davon, wie sich der Mindestlohn in Zukunft entwickeln wird. Wer einen höheren Stundenlohn aushandelt, sollte bedenken, dass die Stundenzahl entsprechend reduziert werden muss, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi).



Begrenzte Gehaltsüberschreitung erlaubt



Auch Ausnahmen wurden per Gesetz definiert. Ein gelegentliches, nicht planmäßiges Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze ist nun in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten möglich. Treten unvorhersehbare Ereignisse, wie eine hohe Krankheitsquote beim Personal und damit Engpässe bei der Belegschaft, ein, kann der monatliche Verdienst eines Minijobbers ausnahmsweise bis zu 1.040 Euro, also maximal das Doppelte, in diesem Zeitraum betragen. Die Jahresverdienstgrenze von 6.240 Euro kann jetzt in begründeten Fällen 7.280 Euro betragen, ohne dass die Anerkennung des Minijobs gefährdet ist. Diese neuen Regeln gelten für Minijobber in Privathaushalten gleichermaßen wie für gewerbliche Minijobber.







www.lohi.de/steuertippsWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.



PresseKontakt / Agentur:

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
presse(at)lohi.de
09402 503147
www.lohi.de



drucken  als PDF  an Freund senden  EuGH zur Scheidung einer internationalen Ehe Deutschland das beliebteste Ziel für russische Asylsuchende
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 04.10.2022 - 10:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2011805
Anzahl Zeichen: 2511

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tobias Gerauer
Stadt:

München


Telefon: 089 27813178

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 335 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Minijob: höhere Verdienstgrenze seit 1. Oktober"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Vorausgefüllte Steuererklärung per Klick ...

Der Freistaat Bayern hat in einer Pressemitteilung vom 5. September bekannt gegeben, dass er die Steuersoftware ELSTER zu einer App-Version als vorausgefüllte Steuererklärung für Bund und Länder weiterentwickeln möchte. Der bundesweite Einsatz k ...

Studierende sollten an Steuererklärung denken ...

Das Wintersemester an den Universitäten hat jetzt im Oktober begonnen. Die Studienzeit ist aufregend und anstrengend. Die wenigsten Studierenden denken an Steuern und es gibt viele andere Dinge, die Priorität haben. Aber wenn Studierende wüssten, ...

So wird Technik zum Steuerspar-Booster ...

Im digitalen Zeitalter gehören Laptop, Monitor und eine stabile Internetverbindung zur Grundausstattung im Homeoffice. Ein Laptop mit allem, was dazu gehört, stellt für viele Haushalte eine große Ausgabe dar. Die Kosten können jedoch durch die M ...

Alle Meldungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z