Pilzvergiftung erkennen - Aktueller Tipp der DKV
Experten der ERGO Group informieren

(firmenpresse) - Solveig Haw, Gesundheitsexpertin bei der DKV Deutsche Krankenversicherung:
In der Herbstzeit landen wieder häufiger Pilze auf den Tellern der Deutschen. Doch Vorsicht: Sind sie verdorben oder giftig, kann das heftige Beschwerden auslösen. In ganz seltenen Fällen endet der Verzehr von Wildpilzen sogar tödlich. Es gibt einige Anzeichen, die auf eine Pilzvergiftung hindeuten. Dazu gehören beispielsweise Übelkeit, Erbrechen, Durchfall oder starke Bauchschmerzen. Diese Symptome können allerdings auch andere Ursachen haben. Kommen zusätzlich noch Kopf- und Gliederschmerzen, Schwindel, Schweißausbrüche, Blutdruckabfall, beschleunigter Puls, Sehstörungen, Muskelzucken oder Halluzinationen hinzu, sind das deutliche Hinweise. Betroffene sollten umgehend einen Arzt aufsuchen oder die Nummer der regional zuständigen Giftnotrufzentrale wählen. Diese ist beispielsweise auf der Website des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu finden. Um schnell helfen zu können, sind folgende Informationen wichtig: Alter, Größe und Gewicht der betroffenen Person, Beschreibung und Menge der Pilze, Zubereitungsart, gegebenenfalls Fundort, Zeitpunkt der Mahlzeit und Symptome. Oft stellt sich heraus, dass die Pilze nicht giftig waren, sondern lediglich falsch zubereitetet, aufgewärmt oder verdorben - streng genommen handelt es sich dann um eine Lebensmittelvergiftung beziehungsweise eine sekundäre Pilzvergiftung. Echte Pilzvergiftungen sind zum Glück selten.
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Über die DKV
Die DKV ist seit über 90 Jahren mit bedarfsgerechten und innovativen Produkten ein Vorreiter der Branche. Der Spezialist für Gesundheit bietet privat und gesetzlich Versicherten umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices, und organisiert eine hochwertige medizinische Versorgung. 2018 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 4,87 Mrd. Euro.
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Datum: 05.10.2022 - 11:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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Düsseldorf
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Kategorie:
Nahrung- und Genussmittel
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