Fristverlängerung zur Erklärung der Grundsteuer: Schritt in die richtige Richtung
Haus& Grund Hessen begrüßt Verlängerung bis Ende Januar 2023
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(firmenpresse) - Frankfurt/ Wiesbaden, 13. Oktober 2022 - Heute wurde bekannt, dass die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert wurde. Ursprünglich sollte die Frist bereits Ende Oktober dieses Jahres enden. In Hessen haben bis dato erst rund 38 Prozent der 2,8 Millionen betroffenen Immobilieneigentümer ihre Grundsteuererklärung eingereicht.
Hierzu Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen:
"Wir begrüßen die Fristverlängerung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung in Hessen. Damit wird unsere Forderung in die Tat umgesetzt. Die Fristverlängerung war angesichts des verhältnismäßig geringen Rücklaufs von gerade einmal 38 Prozent absehbar. Ohnehin war die Frist von vier Monaten, welche auch noch über den Zeitraum der Sommerferien lief, viel zu kurz bemessen. Dass die Plattform Elster im Juli wegen der hohen Aufrufzahlen zeitweise nicht erreichbar war, hat die Situation zusätzlich erschwert. Es war mehr als nur unrealistisch zu erwarten, dass knapp 2/3 und damit mehr als 1,7 Millionen aller angeschriebenen hessischen Eigentümer in den kommenden drei Wochen eine Erklärung abgeben würden. So bleibt der Finanzverwaltung noch ausreichend Zeit, die Neuregelung bis zum Jahresende 2024 umzusetzen. Wir appellieren an die Immobilieneigentümer, die Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung zu nutzen."
Hintergrund der Pflicht zur Erklärung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, nach dem die bisherige Grundsteuer, die auf Werten aus dem Jahr 1964 basiert, veraltet und nicht mehr verfassungsgemäß ist. Hessen hat daraufhin auf Basis des Grundsteuerreformgesetzes des Bundes aus dem Jahr 2019 ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Haus & Grund Hessen:
Haus & Grund Hessen - Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 66.000 Mitgliedern. Haus & Grund Frankfurt am Main ist mit rd. 11.000 Mitgliedern der größte Ortsverband in Hessen. Unsere Verbände nehmen am politischen Geschehen teil und stärken dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.
Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:
- Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes. . Zudem stellen Sie rd. 66 Prozent der Mietwohnungen.
- Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
- Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.
rfw. kommunikation
Ina Biehl-v.Richthofen
Poststraße 9
64293 Darmstadt
hausundgrundhessen(at)rfw-kom.de
06151 3990-0
http://www.rfw-kom.de
Datum: 13.10.2022 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2014262
Anzahl Zeichen: 1897
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Younes Frank Ehrhardt
Stadt:
Frankfurt am Main
Telefon: 069 72 94 58
Kategorie:
Bau & Immobilien
Diese Pressemitteilung wurde bisher 378 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fristverlängerung zur Erklärung der Grundsteuer: Schritt in die richtige Richtung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Haus& Grund Hessen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Frankfurt/ Wiesbaden, 13. Oktober 2025 - Die Landesregierung plant aktuell, die Ende November auslaufende Mieterschutzverordnung nur um ein Jahr zu verlängern. Zugleich ist ein Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass der Frankfurter Wohnungsmarkt nicht mehr angespannt ist - und soll offenbar nicht
Denkmalschutz senkt Grundsteuerlast ...
Frankfurt/ Wiesbaden, 6. August 2025 - "Manche Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien haben bei der Erklärung zur neuen Grundsteuer vergessen oder versäumt, diese Eigenschaft steuersenkend einzubringen", sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. &
"Auch Mehrheit der hessischen Städte und Gemeinden lehnt das Gesetz ab" ...
Frankfurt/ Wiesbaden, 25. Juni 2025 - "Nutzlos" nennt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, das heute durch den hessischen Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori in den Hessischen Landtag eingebrachte "Gesetz gegen spekulativen Leerstand von Wohnraum".
Weitere Mitteilungen von Haus& Grund Hessen
Rutschsichere Leitern für den industriellen Einsatz ...
HYMER-Steigtechnik bietet seine extrem robuste Stufenstehleiter 8626 für Industrie- und Baubetriebe ab sofort mit einer neuen rutschhemmenden Beschichtung an. Die Kunststoffbeschichtung auf den 80 mm tiefen Stufen entspricht den strengen Vorgaben der Bewertungsgruppe R13 und sorgt für mehr Arbeits
Im hohen Bogenüber den Main ...
Der Systemwechsel auf neue, innovative Gerüstsysteme bringt in mehrfacher Hinsicht Vorteile. Neben dem hohen Sicherheitsniveau bei Montage und Nutzung profitieren die Handwerks- und Gerüstbauunternehmen bei PERI UP von einer weitgehend werkzeuglosen Gerüstmontage mit leichten Bauteilen sowie von
Sparda-Bank Hamburg eG mit starkem Baufinanzierungsgeschäft trotz Zinswende ...
Die Baufinanzierungszinsen sind in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen und haben sich im Vergleich zum Vorjahr in etwa verdreifacht. In der Folge verzeichnet die Sparda-Bank Hamburg eG eine Rekordnachfrage nach Immobilienfinanzierungen. "Viele Kundinnen und Kunden erwarten weiter steig
Gravierende Änderungen für Immobilienbesitzer ...
Das Jahressteuergesetz für 2023 steht kurz vor der Überprüfung durch den Bundestag und wird dann voraussichtlich zum Ende des Jahres in Kraft treten, wenn das entsprechende Gesetz wie geplant im Dezember unterzeichnet wird. Die neuen Regeln zur steuerlichen Bewertung, die im Jahressteuergesetz ve




