10.500 Euro beim Online-Glücksspiel verloren – bwin muss Verlust erstatten

10.500 Euro beim Online-Glücksspiel verloren – bwin muss Verlust erstatten

ID: 2018682

CLLB Rechtsanwälte holt Geld zurück – Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder)



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(firmenpresse) - München, 02.11.2022. Über die Webseite casino.bwin.com/de hatte ein Spieler an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 10.500 Euro verloren. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn nun zurückgeholt. Das Landgericht Frankfurt (Oder) entschied mit Urteil vom 28. Oktober 2022, dass die beklagte Gesellschaft ElectraWorks als Betreiberin des Online-Casinos den Verlust vollständig erstatten muss, da sie keine gültige Lizenz für das öffentliche Angebot von Online-Glücksspielen hatte.

Hintergrund ist, dass in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein weitreichendes Verbot für öffentliche Glücksspiele im Internet bestand. Trotz des Verbots haben verschiedene Anbieter ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler haben Anspruch auf die Rückzahlung ihrer Verluste“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler Geld zurückgeholt hat.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Spieler zwischen 2016 und 2019 über die Internetseite casino.bwin.com/de an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei rund 10.500 Euro verloren. Die beklagte Betreiberin des Online-Casinos verfügte in diesem Zeitraum nicht über die notwendige deutsche Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland. „Daher haben wir die vollständige Rückzahlung des Verlusts gefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

Das LG Frankfurt (Oder) folgte der Argumentation. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen und müsse den Verlust daher ersetzen, so das Gericht.

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er durch seine Teilnahme an Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen hat, führte das Gericht weiter aus und folgte damit einer Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. vom 8. April 2022. Demnach sei der Rückzahlungsanspruch nur dann zu verwehren, wenn der Kläger von dem Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland wusste und bewusst gegen dieses Verbot verstoßen habe. Dies sei jedoch nicht erkennbar und auch die Beklagte habe nicht dargelegt, dass der Kläger das Verbot kannte, machte das LG Frankfurt (Oder) deutlich.



Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiele in Deutschland zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Glücksspielangebot in Deutschland erforderlich. „Daher bestehen nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 02.11.2022 - 16:28 Uhr
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Recht und Verbraucher


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