Experiment der Deutschen Umwelthilfe belegt: Versprechungen zu "kompostierbarem" Bioplastik erweisen sich als dreiste Lüge
ID: 2018860
- Getestete Bioplastik-Produkte zersetzen sich in repräsentativer Kompostanlage nur teilweise oder gar nicht
- DUH fordert Werbeverbot zur Kompostierbarkeit von Bioplastik-Verpackungen und -Produkten
- Bürgerinnen und Bürger können jetzt Druck machen und unter www.duh.de/bioplastik-werbeluege Protestmail an Verbraucherschutzministerin Lemke schreiben
Als "kompostierbar" beworbene Bioplastik-Verpackungen und -Produkte halten nicht, was sie versprechen und sind eine dreiste Lüge. Dies ist das Ergebnis eines Experiments, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einer repräsentativen Kompostierungsanlage im Rhein-Sieg-Kreis durchgeführt hat. Die getesteten Kaffeekapseln, Wegwerfteller, Riegelverpackungen, Einweg-Rasierer und Schuhe sahen nach der Kompostierung nahezu unverändert aus. Andere Produkte, wie Bioabfallsammelbeutel oder To-go-Becher waren in Stücke zerfallen, die die Kompostqualität beeinträchtigen können. Auf Grundlage dieser Ergebnisse fordert die DUH die für Verbraucherschutz zuständige Ministerin Steffi Lemke auf, ein Werbeverbot zur Kompostierbarkeit von Bioplastik-Verpackungen und -Produkten zu erlassen.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: "Bioplastik boomt im Supermarkt-Regal, der Drogerie oder im To-go-Bereich. Viele Menschen greifen bewusst zu Bioplastik-Produkten in der Hoffnung, so Umwelt und Klima zu schonen. Kein Wunder: Aufdrucke wie 'biologisch abbaubar' oder 'kompostierbar' erwecken den Eindruck, das Material würde sich in der Umwelt oder im Kompost einfach zersetzen. Unser Experiment beweist nun das Gegenteil. Kein einziges der kompostierten Produkte hat sich vollständig zersetzt - wenn überhaupt sind sie größtenteils in Einzelteile zerfallen, die den wertvollen Kompost verschmutzen. Das zeigt eindeutig: Statt umweltbewussten Konsum zu ermöglichen, führen Werbeaussagen zur Kompostierbarkeit von Bioplastik-Produkten zu falschen Annahmen über deren Umweltverträglichkeit und Entsorgung. Die für Verbraucherschutz zuständige Ministerin Steffi Lemke muss jetzt handeln! Wir fordern ein gesetzliches Werbeverbot zur Kompostierbarkeit von Bioplastik-Verpackungen und -Produkten."
Für das Experiment wurden handelsübliche Produkte und Verpackungen aus Bioplastik mit Aufdrucken wie "biologisch abbaubar" oder "kompostierbar" am 12.10.2022 für drei Wochen in eine industrielle Rotte gegeben. Dies entspricht den Realbedingungen in einer gewöhnlichen deutschen Kompostierungsanlage. Am Mittwoch, den 2. November 2022, wurden die Produkte in Anwesenheit von Pressevertreterinnen und -vertretern geborgen und untersucht.
Dazu DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer, der ebenfalls vor Ort war: "Werbelügen über die Kompostierbarkeit von Bioplastik-Produkten können fatale Folgen haben - von der Beeinträchtigung der Bioabfall-Kompostierung, über die Belastung landwirtschaftlicher Flächen mit Plastikpartikeln und Schadstoffen bis hin zur Vermüllung der Umwelt. Außerdem führen die Falschaussagen zu einem geringeren Anreiz, nachweislich umweltfreundlichere Alternativen zu nutzen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die umweltbewusst konsumieren möchten, sind auf verlässliche Informationen angewiesen. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, das jetzt direkt bei der für Verbraucherschutz zuständigen Ministerin Steffi Lemke einzufordern!"
Um die Lügen zur Kompostierbarkeit von Bioplastik zu stoppen, hat die DUH eine Protestmail-Aktion an Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke gestartet. Bürgerinnen und Bürger können unter www.duh.de/bioplastik-werbeluege mitmachen und so den Druck für ein Werbeverbot zur Kompostierbarkeit von Bioplastik erhöhen.
Hintergrund:
Weder die vermeintliche Kompostierung von Bioplastik-Verpackungen und -Produkten noch deren Herstellung aus nachwachsenden Rohstoffen sind eine umweltfreundliche Lösung für das Plastikmüllproblem. Häufig werden zur Produktion von Bioplastik unökologisch angebaute Nutzpflanzen aus Monokulturen verwendet und zudem kein Gramm weniger Abfall erzeugt. Die Kompostierung von Bioplastik kann zur Verunreinigung des Kompostes und zu aufwändigen Sortierprozessen führen. Das aussortierte Plastik landet in der Regel in der Verbrennung. Deshalb ist die Entsorgung von Bioplastik in der Biotonne für nahezu alle Produkte gesetzlich verboten. Sinnvoller ist es, bereits hergestellte Werkstoffe zu erhalten, anstatt sie zu vernichten. Die DUH setzt sich dafür ein, echte Lösungen für die Plastikmüllkrise zu fördern, allen voran Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Mehrwegsysteme für Verpackungen.
Links:
- Protestmail: www.duh.de/bioplastik-werbeluege
- Pressefotos zum Experiment: https://l.duh.de/p221103a
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
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Datum: 03.11.2022 - 11:03 Uhr
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