Quadratmeter-Angaben im Mietvertrag. Worauf Mieter achten sollten
ID: 201908
Oft kommt es vor, dass sich die im Mietvertrag (http://www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/mietvertrag) angegebene Größe der Wohnung als falsch herausstellt. Doch nicht immer ist der Vermieter daran schuld. Er übernimmt die Wohnfläche in der Regel aus Bauplänen und von dort wiederum meist ungeprüft in den Mietvertrag. Sollte der Mieter allerdings doch irgendwann einmal den Zollstock selbst in die Hand nehmen und feststellen, dass die Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, darf er die Miete mindern. Dies trifft allerdings nur bei Abweichungen von mindestens zehn Prozent von der Angabe im Mietvertrag zu. Des Weiteren darf der Mieter die bereits zu viel bezahlte Miete rückwirkend geltend machen. Dies gilt für die letzten drei Jahre seit der Feststellung der falschen Wohnflächenangabe.
Häufig sind die Quadratmeterangaben bei Wohnungen im Dachgeschoss nicht korrekt. Denn viele Vermieter wissen nicht, dass die Flächen unterhalb der Dachschrägen nicht voll angerechnet werden dürfen. Ebenso hat die Quadratmeterzahl Einfluss auf die anfallenden Nebenkosten, welche nach der tatsächlichen und nicht nach der im Mietvertrag angegebenen Fläche abgerechnet werden. Auch hier sollten die Kosten entsprechend angepasst werden.
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http://news.myimmo.de/quadratmeter/5439.html
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Lisa Neumann
Unister GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig
Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(at)unister-gmbh.de
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Datum: 20.05.2010 - 10:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.05.2010
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