Deutsche Tele Medien bietet mit dem DTM DATASERVICE eine EuGH-konforme Schnittstelle für das Endnutzerdatenhandling
Das Urteil stellt die für die Verarbeitung von Endnutzerdaten Verantwortliche vor neue Herausforderungen und stellt klar: Zwar genügt eine einmalige Zustimmung eines Endnutzers, um dessen Eintragsdaten in beliebig viele öffentliche Endnutzerverzeichnisse aufzunehmen, spiegelbildlich bedarf es aber auch nur eines einmaligen Widerrufs dieser Einwilligung - und zwar an eine beliebige, der für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlichen Stelle -, um die Verbreitung des Löschungsbegehrens in Gang zu setzen.
Die Lösung: Teilnehmerdatenhandling powered by DTM DATASERVICE
"Das EuGH-Urteil zeigt erneut, wie wichtig ein professionelles Datenhandling und ein vertrauensvoller und seriöser Umgang mit Endnutzerdaten ist. Mit dem Angebot
DTM DATASERVICE bietet die Deutsche Tele Medien GmbH ein Fullservice-Angebot an", erläutern Michael Kranich und Dirk Schulte, Geschäftsführer DTM Deutsche Tele Medien GmbH. "Dazu gehört auch die EuGH-konforme Information aller beteiligten Datenlieferanten und -abnehmer."
Grundlage für den DTM DATASERVICE ist eine jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit personenbezogenen Daten und professionellem Eintragsmanagement als Mitherausgeber der renommierten Verzeichnismedienmarken Das Telefonbuch, Gelbe Seiten und Das Örtliche. Ein erfahrenes, professionelles Kundenservice-Team übernimmt dabei die komplette Endnutzerdatenverwaltung, das Beschwerdemanagement sowie die Eintragspflege- und -bearbeitung. Dieses Team arbeitet unter Berücksichtigung strengster und zertifizierter Datenschutzaspekte auf Grundlage einer erprobten und belastbaren technischen Infrastruktur mit Server-Standort Deutschland.
Veröffentlichungsanspruch der Endnutzer bleibt gegeben
Mit dem DTM DATASERVICE bietet die Deutsche Tele Medien GmbH eine Dienstleistung an, die nicht nur die Anforderungen des aktuellen EuGH-Urteils erfüllt, sondern auch den im Rahmen des TKMoDG geregelten Veröffentlichungsanspruch. Dieser besagt, dass Netzanbieter/Carrier auch zukünftig gewährleisten müssen, dass die Einträge Ihrer Kund:innen in Auskunfts- und Verzeichnismedien veröffentlicht werden (§§ 17, 18 TTDSG).
Wie kein anderer Anbieter auf dem Markt stellt die DTM Deutsche Tele Medien GmbH mit den drei Verzeichnismedienmarken Das Telefonbuch, Gelbe Seiten und Das Örtliche die nationale Verbreitung der Endnutzerdaten in allen medial relevanten Ausprägungen sicher, über print, digital und inklusive Voice. Damit ist die Einhaltung des Veröffentlichungs-anspruchs von Endnutzern gegenüber ihren Netzbetreibern gewährleistet - und zwar mit rund 2,4 Milliarden Nutzungen pro Jahr - plattformübergreifend, seriös und verlässlich, ganz im Sinne aller Bürger:innen und Gewerbetreibenden in Deutschland. Laut aktueller GfK-Studie1 zur Nutzung von Verzeichnismedien vertrauen 96 Prozent der Endnutzer den drei Verzeichnismedien Das Telefonbuch, Gelbe Seiten und Das Örtliche als seriöse Informationsquelle. Und auch die Bekanntheit der drei Jahrhundertmarken ist mit 96 Prozent der Befragten ungebrochen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Über die DTM Deutsche Tele Medien GmbH
Die DTM Deutsche Tele Medien GmbH ist gemeinsam mit 98 Partnerfachverlagen Mitherausgeber der Verzeichnismedien Das Telefonbuch, Gelbe Seiten und Das Örtliche.
Als Vorreiter der Digitalisierung des regionalen Marketings stellen die DTM Deutsche Tele Medien und Partnerfachverlage das Verzeichnisangebot nicht nur analog, sondern in erster Linie digital zur Verfügung: als Apps, via Sprachassistent, per Amazon Alexa und Google Assistant und auf Facebook als Social Messaging Dienst. Damit wird kleinen und mittelständischen Unternehmen, sowie Kleinstbetrieben crossmedial eine werbewirksame Sichtbarkeit und Reichweite mit rund 2,4 Milliarden Nutzungen pro Jahr* zur Verfügung gestellt.
*Quelle: GfK-Studie zur Nutzung der Verzeichnismedien 2022; repräsentative Befragung von 15.762 Personen ab 16 Jahren, Juli-September 2022
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Datum: 16.11.2022 - 17:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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