Dauerhafte institutionelle Förderung des Bundes für die KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg
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Dauerhafte institutionelle Förderung des Bundes für die KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg
Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat am (heutigen) Donnerstag in der Bayerischen Landesvertretung in Berlin die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund, dem Freistaat Bayern und der Stiftung Bayerische Gedenkstätten zur Aufnahme der KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg in die institutionelle Bundesförderung unterzeichnet.
Staatsminister Bernd Neumann erklärte bei der Unterzeichnung: "Der Erhaltung und Pflege der authentischen Erinnerungsorte kommt eine besondere Bedeutung zu, da die Stimmen der Zeitzeugen eines Tages verstummen werden. Mit seinem nachhaltigen Engagement bekräftigt der Bund ausdrücklich seine Verantwortung für die Gedenkstätten und stärkt sie als herausragende Lernorte für Demokratie- und Menschenrechtserziehung. Die beiden Gedenkstätten werden dafür zusammen 1,2 Mio.
Euro pro Jahr an Bundesmitteln erhalten. Das bedeutet Planungssicherheit für die Zukunft und ein noch solideres Fundament für gute Kooperation des Bundes mit dem Freistaat Bayern in diesem Bereich."
Kulturstaatsminister Bernd Neumann hob weiter die besondere Bedeutung der Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes hervor: "Dem Erinnern an die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes und dem Gedenken an seine Opfer kommt in der deutschen Erinnerungskultur eine unvergleichlich hohe Bedeutung zu jetzt und für alle Zeiten. Darum spielt die Aufarbeitung der NS-Diktatur und ihrer Folgen eine zentrale Rolle in der Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes, die mein Haus 2008 vorgelegt hat." Er würdigte dabei insbesondere die pädagogische Arbeit der Gedenkstätten.
In Dachau, einem der ersten nationalsozialistischen Konzentrationslager, waren von 1933 bis 1945 über 200.000 Menschen aus ganz Europa inhaftiert. Mehr als 43.000 Häftlinge wurden ermordet. Im KZ Flossenbürg war die mörderische wirtschaftliche Ausbeutung der Häftlinge von Anfang an bestimmend. Von 1938 bis 1945 waren dort insgesamt 100.000 Häftlinge inhaftiert. In dem Lager starben mindestens 30.000 Menschen. 2003 hat die Stiftung Bayerische Gedenkstätten die Trägerschaft der KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg übernommen. Auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund, Freistaat Bayern und der Stiftung Bayerische Gedenkstätten erhalten die Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg einen jährlichen institutionellen Zuschuss des Bundes von insgesamt 1,2 Mio. Euro. Neben dieser institutionellen Förderung arbeiten Bund und Land auch bei der Projektförderung eng zusammen: So wurden Projekte, wie das neue Besucherzentrum in Dachau oder die neue Dauerausstellung in Flossenbürg gemeinsam finanziert.
Weitere Informationen unter: www.stiftung-bayerische-gedenkstaetten.de
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Datum: 20.05.2010 - 18:47 Uhr
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