Umstellung auf volle Kapitaldeckung führt zu höheren Belastungen
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Das Gesetz sieht ausserdem vor, dass die in der Vergangenheit aufgelaufenen, noch nicht ausfinanzierten "alten" Betriebsrentenanwartschaften in Höhe von circa 2,2 Milliarden Euro nachfinanziert werden. Um die betroffenen Arbeitgeber nicht zu stark zu belasten, wird diese Nachfinanzierung über einen Zeitraum von 15 Jahren gestreckt. Derzeit sind Betriebsrentenansprüche zum einen durch Rückstellungen der Firmen gedeckt, zum anderen sind 8,7 Millionen Betriebsrentner für den Insolvenzfall über den Sicherungs-Verein abgedeckt. Aktuell zahlt der Verein monatlich rund 50 Millionen Euro an 440.000 Betriebsrentner. Seine Finanzmittel erhält der PSVaG aus Beiträgen seiner rund 60.000 Mitgliedsunternehmen. Allerdings bleiben in der Beitragskalkulation längerfristige Betriebsrenten-Anwartschaften von zusammengebrochenen Betriebe ausser Betracht. Deren Finanzierung wird grossteils in die Zukunft verschoben. Damit soll nach den Regierungsplänen Schluss sein. Die Finanzierung soll über den Kapitalstock gewährleistet sein.
"Für die Mitgliedsunternehmen des PSVaGs bringt der Systemwechsel kurz- und mittelfristig höhere Beiträge zur Insolvenzabsicherung und damit höhere Betriebsausgaben", warnt Mingers "Zudem sind Auswirkungen auf Löhne und Preise zu erwarten". Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird dem Bundesrat zugeleitet, der dazu vor der Beschlussfassung durch den Bundestag Stellung nehmen kann.
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Datum: 11.05.2006 - 14:11 Uhr
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