Einladung: Mehrweg-Angebotspflicht ab 2023 - kommt jetzt die Verpackungswende?
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Pro Stunde landen in Deutschland rund 320.000 to-go-Einweg-Becher sowie 520.000 Einweg-Essensboxen im Müll und belasten Umwelt und Klima. Um dieser ungeheuren Abfallmenge und der damit verbundenen Ressourcenverschwendung etwas entgegenzusetzen, hat die Bundesregierung die sogenannte Mehrweg-Angebotspflicht beschlossen. Ab dem 1. Januar 2023 muss der Großteil der Gastronomie seinen Kundinnen und Kunden Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen anbieten.
Doch wird die Mehrweg-Angebotspflicht wirklich die dringend notwendige Verpackungswende bringen? In welchen Läden können Verbraucherinnen und Verbraucher ein Mehrwegangebot erwarten und wo gelten Ausnahmen? Und für welche Einweg-Verpackungen muss überhaupt ein Mehrwegangebot gemacht werden und für welche nicht?
Diese und weitere Fragen möchte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Rahmen eines digitalen Pressegesprächs beantworten. Die DUH setzt sich seit Jahren für klima- und umweltfreundliche Mehrwegsysteme in der Gastronomie und auf Veranstaltungen ein und erläutert neben den Hintergründen zur Mehrweg-Angebotspflicht auch, warum diese aus Umwelt- und Verbrauchersicht noch nicht ausreichend ist und welche wirklich wirkungsvollen Maßnahmen die Politik ergreifen muss.
Wir bitten um Anmeldung an presse@duh.de. Für O-Töne oder Interviews wenden Sie sich jeder-zeit gerne ebenfalls an unseren Newsroom.
Datum:
Dienstag, 6. Dezember 2022 um 10 Uhr
Einwahldaten:
https://us02web.zoom.us/j/86177690538
Teilnehmende:
- Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
- Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
Pressekontakt:
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
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Datum: 30.11.2022 - 10:49 Uhr
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