Verjährung von Forderungen

Verjährung von Forderungen

ID: 2027554
(PresseBox) - Im täglichen Geschäftsverkehr wird eine Vielzahl von Verträgen abgeschlossen. Aus diesen Verträgen entstehen gegenseitige Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Bezahlung des Kaufpreises. Der Geltendmachung solcher Ansprüche ist zeitlich eine gesetzliche Grenze gesetzt, so dass nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist der Gläubiger seinen Anspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzen kann.

Für alle Ansprüche des täglichen Lebens beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre, sofern diese nicht anderweitig geregelt sind. Darunter fallen Zahlungsansprüche aus Kauf-, Miet- oder Werkvertrag, unabhängig davon, ob der Anspruchsteller Verbraucher oder Kaufmann bzw. -frau ist. Abweichend von der gesetzlichen Regelung können vertraglich grundsätzlich auch ein anderer Verjährungsbeginn und andere Verjährungsfristen vereinbart werden. 

Die Verjährung von Forderungen beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. So verjähren Ansprüche aus einem im Jahr 2019 geschlossenen Kaufvertrag am 31.12.2022 um 24 Uhr. Insbesondere durch die Erhebung der Klage oder die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides wird die Verjährungsfrist unterbrochen.

„Die bloße Geltendmachung des Anspruchs, etwa durch Telefax, Mail oder Einschreiben, reicht dagegen nicht aus, um die Verjährung zu verhindern, sofern das nicht zu Verhandlungen mit dem Schuldner führt“, erläutert Dr. Daniel Lochner, Vorsitzender des Rechts- und Steuerausschusses der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Eine Überprüfung offener Forderungen zum Jahresende lohnt sich, um nicht in die Verjährungsfalle zu tappen!



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Kupfer– ein Multitalent, auch für Anleger Gute Vorsätze für 2023: Familie und Gesundheit im Fokus
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 20.12.2022 - 08:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2027554
Anzahl Zeichen: 1674

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Claudia Engmann
Stadt:

Bonn


Telefon: +49 (228) 2284-139

Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 236 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verjährung von Forderungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

IHK Bonn/Rhein-Sieg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

"Ausweg aus Strukturkrise wird Marathon" ...

Die zarten Hoffnungen auf eine wirtschaftliche Erholung haben sich in diesem Jahr nicht erfüllt. Vielmehr hat die monatelange Lähmung der gescheiterten Ampel-Regierung die Unsicherheit in der Wirtschaft weiter verstärkt, auch an Rhein und Sieg. Vo ...

Alle Meldungen von IHK Bonn/Rhein-Sieg


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z