Grundsteuer B– Fristende am 31.01.2023

Grundsteuer B– Fristende am 31.01.2023

ID: 2028549

#GemeinsamUnternehmen Grundsteuerupdates



(PresseBox) - Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2023. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg weist ihre Mitglieder darauf hin, noch fehlende Erklärungen zeitnah einzureichen.

„Wer seine Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig übermittelt, muss mit Verspätungszuschlägen und Geldstrafen rechnen“, warnt Gero Hagemeister, der Vorsitzende des Rechts- und Steuerausschusses der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich auch ohne persönliche Aufforderung durch die Finanzverwaltung. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wurde öffentlich bekannt gemacht.

Bei Geschäftsgrundstücken orientiert sich die Grundsteuer am vereinfachten Sachwertverfahren. Dieses stellt für die Wertermittlung auf die gewöhnlichen Herstellungskosten für die jeweilige Gebäudeart und den Bodenrichtwert ab. „Für die Erklärung müssen beispielsweise Angaben zu den Bruttogrundflächen und die Bodenrichtwerte gesammelt werden. Hierfür sollte ausreichend Zeit eingeplant werden“, so Hagemeister.

Mit den übermittelten Daten berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert zum Stichtag 1. Januar 2022 und erlässt einen Grundsteuerwertbescheid sowie parallel einen Grundsteuermessbescheid. 

Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Damit ist für die tatsächliche Höhe der Grundsteuer B ab 2025 entscheidend, wie die Kommunen ihre Hebesätze für die kommenden Jahre gestalten. Hier liegt NRW im Vergleich zu den Bundeswerten bereits auf einem Spitzenniveau. Hagemeister weist auf die Verantwortung der Kommunen bei der Festlegung der Hebesätze hin: „Es wurde Aufkommensneutralität zwischen alter und neuer Grundsteuer versprochen. Dieses Versprechen müssen die Kommunen bei der Festlegung der Hebesätze umsetzen.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  2023 wird die E-Mobilität weiter voranschreiten Osisko Development gibt positive Ergebnisse der Machbarkeitsstudie  für das Cariboo Gold Projekt bekannt
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 04.01.2023 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2028549
Anzahl Zeichen: 1918

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Claudia Engmann
Stadt:

Bonn


Telefon: +49 (228) 2284-139

Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 571 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Grundsteuer B– Fristende am 31.01.2023"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

IHK Bonn/Rhein-Sieg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

"Ausweg aus Strukturkrise wird Marathon" ...

Die zarten Hoffnungen auf eine wirtschaftliche Erholung haben sich in diesem Jahr nicht erfüllt. Vielmehr hat die monatelange Lähmung der gescheiterten Ampel-Regierung die Unsicherheit in der Wirtschaft weiter verstärkt, auch an Rhein und Sieg. Vo ...

Alle Meldungen von IHK Bonn/Rhein-Sieg


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z