ARAG Recht schnell...

ARAG Recht schnell...

ID: 2029225

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - +++ Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen +++

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Körperschaften, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen und kulturelle Betätigungen fördern, nicht von der Einkommenssteuer abgezogen werden können. Darunter fallen beispielsweise Sportvereine oder Musik-Orchester. Spenden an solche Vereine dürfen laut ARAG Experten aber weiterhin von der Steuer abgezogen werden (Bundesfinanzhof, Az.: X R 7/21).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BFH.





+++ Kündigung wegen Rentennähe +++

Grundsätzlich gilt laut Kündigungsschutzgesetz: Je älter ein Mitarbeiter, desto höher sein Schutz vor Kündigung. Doch diese grundsätzliche Sichtweise wurde nun laut ARAG Experten durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf den Kopf gestellt. Danach gilt: Ist der Renteneintritt nahe - hier wurde ein Zeitraum von maximal zwei Jahren definiert - können Arbeitnehmer betriebsbedingt eher gekündigt werden als Kollegen, deren Rente noch weiter entfernt ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass betroffene Arbeitnehmer nach Ende des Arbeitsverhältnisses eine abschlagsfreie Rente oder die Regelaltersrente beziehen werden. Bei der Sozialauswahl müssen allerdings nach wie vor Kriterien wie z. B. Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen darf ebenfalls nicht berücksichtigt werden (Az.: 6 AZR 31/22).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG.





+++ Trinkgeld ist kein Einkommen +++

Eine Servicekraft in der Gastronomie, die Arbeitslosengeld (ALG) II bezieht und neben ihrem Einkommen als Kellnerin ein monatliches Trinkgeld in Höhe von 25 Euro bekommt, hat trotzdem vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Trinkgeld darf nur dann die Leistungshöhe des ALG II mindern, wenn es zehn Prozent des Regelbedarfs übersteigt. Die ARAG Experten weisen auf ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts hin, das klargestellt hat, dass Trinkgeld kein Einkommen, sondern eine Zuwendung von Dritten sei, die freiwillig erfolge (Az.: B 7/14 AS 75/20 R).



Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BSG.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Verkürzte Kündigungsfristen in Fitnessstudios - Aktueller Tipp der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH Die perfekte Bedienungsanleitung – Worauf Sie achten sollten
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.01.2023 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2029225
Anzahl Zeichen: 2788

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 351 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG, stimmt das? ...

Man darf Lebensmittel im Supermarkt anfassen oder verzehren, bevor man sie bezahlt Stimmt nur bedingt. Solange es sich um abwaschbare Lebensmittel wie Obst oder Gemüse handelt, ist das Anfassen erlaubt. Natürlich mit der nötigen Vorsicht, um kein ...

Geladen, entladen - und dann? ...

Eine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft, also das Schaffen einer idealen Wertstoffkette, ist ein entscheidender Faktor bei Umweltschonung und Klimaschutz. Unverzichtbar sind dafür Mülltrennung, Recycling und ein nachhaltiger Umgang mit Ressour ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z