Spieler erhält 61.000 Euro von Online-Casino zurück

Spieler erhält 61.000 Euro von Online-Casino zurück

ID: 2030315

CLLB Rechtsanwälte holt erneut Geld zurück – Urteil des LG Ravensburg



(firmenpresse) - München, 18.01.2023. Das Glück stellte sich für einen Spieler im Online-Casino nicht ein. Nach und nach summierten sich seine Verluste auf mehr als 61.000 Euro. Nun kann er aufatmen, denn CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn zurückgeholt. Mit Urteil vom 16. Januar 2023 entschied das Landgericht Ravensburg, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erstatten muss, da sie nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz für das Anbieten von Online-Glücksspielen verfügte.

Online-Glücksspiele waren bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland weitgehend verboten. Viele Anbieter kümmerten sich jedoch nicht um das Verbot und machten ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Damit haben sie gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Folge ist, dass die Betreiber der Online-Casinos keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld haben und die Spieler ihren Verlust zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.

So verhielt es sich auch in dem Fall vor dem LG Ravensburg. Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen September 2018 und Juni 2021 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen. Dabei türmten sich seine Verluste unterm Strich auf mehr als 61.000 Euro auf. Dass Online-Glücksspiele in diesem Zeitraum in Deutschland verboten waren, wusste er nicht. Als er im Juli 2021 von dem Verbot erfuhr, verlangte er von der Beklagten die Rückzahlung seines Verlusts.

Seine Klage hatte Erfolg. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertag waren Online-Glücksspiele im Streitzeitraum in Deutschland verboten. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die geschlossenen Verträge nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die Erstattung seines Verlusts, entschied das LG Ravensburg.

Dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen habe, stehe seinem Rückzahlungsanspruch nicht im Weg. Denn es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot kannte und die Beklagte habe nicht das Gegenteil dargelegt, so das Gericht.



„Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar gelockert. Doch das gilt nicht rückwirkend und außerdem ist für das Angebot nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingend erforderlich. Daher haben viele Spieler nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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Datum: 19.01.2023 - 18:06 Uhr
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