Wirecard-Insolvenz: Aktionäre gehen leer aus - Musterverfahren

Wirecard-Insolvenz: Aktionäre gehen leer aus - Musterverfahren

ID: 2030352

Wirecard-Insolvenz: Aktionäre gehen leer aus - Musterverfahren



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Aktionäre der insolventen Wirecard AG können Schadenersatzansprüche nicht im Insolvenzverfahren anmelden. Das hat das LG München mit Urteil vom 23.11.2022 entschieden (Az. 29 O 7754/21).



Im Wirecard-Skandal haben die Aktionäre große finanzielle Verluste erlitten. Die Hoffnung über das Insolvenzverfahren Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, hat durch das Urteil des LG München einen herben Dämpfer erlitten. Da die Aktionäre keine Gläubiger seien, können sie ihre Forderungen nicht zur Insolvenztabelle anmelden, entschied das Gericht.



Für die Wirecard-Aktionäre gibt es unabhängig vom Insolvenzverfahren andere Wege Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Das Kapitalmarktrecht bietet die Möglichkeit eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtanwälte , die einen Schwerpunkt im Kapitalmarktrecht hat. Ein solches KapMuG-Verfahren ist am Bayerischen Obersten Landesgericht anhängig.



Das Musterverfahren richtet sich gegen den Ex-Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG und gegen die Wirtschaftsprüfer. Der Vorwurf gegen die Wirtschaftsprüfer: Sie haben die Bilanzen der Wirecard über Jahre abgesegnet, obwohl die Zahlen nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft schon seit 2015 aufgeblasen wurden. Im Musterverfahren soll u.a. geklärt werden, ob die Wirtschaftsprüfer sich schadenersatzpflichtig gemacht haben.



Aktionäre können sich dem Musterverfahren noch anschließen, um ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Im KapMuG-Verfahren wird zunächst ein Musterkläger bestimmt. Für diesen und die Beklagte ist das Urteil dann bindend. Die Entscheidung lässt sich in der Folge auf die übrigen Kläger, die sich dem KapMuG-Verfahren angeschlossen haben, übertragen. Vorteile einer Teilnahme am Musterverfahren sind, dass für die Kläger kein nennenswertes Prozesskostenrisiko besteht und die Verjährung der Schadenersatzansprüche gehemmt wird.





Nach dem Urteil des LG München werden die Aktionäre im Insolvenzverfahren voraussichtlich leer ausgehen. Dabei folgte das Gericht dem Grundsatz, dass Aktionäre Anteilseigner sind und ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden. Die Forderungen der übrigen Gläubiger genießen Priorität. Geklagt hatte Union Investment und dabei argumentiert, dass die Entscheidung in Wirecard-Aktien zu investieren aufgrund der falschen Unternehmenszahlen getroffen worden sei und Wirecard seine Informationspflichten verletzt habe. Das LG München entschied jedoch, dass die Täuschung für eine Anmeldung der Ansprüche im Insolvenzverfahren unerheblich sei.



Im Kapitalmarktrecht erfahrene Anwälte beraten Wirecard-Aktionäre zu ihren Möglichkeiten. Die Anmeldung zum Musterverfahren muss von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden.



https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/aktienrecht.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.



PresseKontakt / Agentur:

MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
info(at)mtrlegal.com
+49 221 9999220
https://www.mtrlegal.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Verantwortung und Entscheidungsfreiheit eines jeden Einzelnen im Corona-Krieg Geplantes Bundeswahlgesetz ist verfassungswidrig
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 20.01.2023 - 09:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2030352
Anzahl Zeichen: 3244

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 9999220

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 610 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wirecard-Insolvenz: Aktionäre gehen leer aus - Musterverfahren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

MTR Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wirecard - Anmeldung zum Musterverfahren ...

Anleger und Aktionäre der insolventen Wirecard AG haben noch knapp sechs Monate Zeit, sich dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzuschließen. Das Kapitalmarktrecht bietet mit dem Kapitalanleger-Musterverfa ...

Alle Meldungen von MTR Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z