Sicherungsmaßnahmen am PC im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen

Sicherungsmaßnahmen am PC im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen

ID: 203044

Sichern Sie Ihren PC, ist der einzige Rat, den man in der immer noch aktuellen Problematik der Haftung für Filesharing-Fälle und diesbezügliche urheberrechtliche Abmahnungen erteilen kann.



Rechtsanwältin Claudia MartiniRechtsanwältin Claudia Martini

(firmenpresse) - Dies ist insbesondere aufgrund der Entscheidung des OLG Köln vom 23.12.2009 (AZ.: 6 U 101/09) zu beachten. In dieser Entscheidung hat das OLG Köln nämlich festgestellt, dass der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses haftet, egal, wer von seinem Internetanschluss aus Musikdateien zum Download anbietet. Dies gilt, solange er nicht alles getan hat, dies zu verhin-dern. Aus dem Urteil ergibt sich, dass in jedem Fall, in dem der Anschlussinhaber nicht nach-weisen kann, dass er andere Familienmitglieder hinreichend belehrt hat, selbst haftet. Die Vor-aussetzungen, die hier genannt werden, sind nicht nur die Belehrungen selbst, sondern auch die ständige Überwachung und darüber hinaus auch die Einrichtung von Gegenmaßnahmen, bei-spielsweise einer Firewall, die Downloads nicht zulässt.
Schnell können bei mehreren Alben mehrere 100 oder auch 1000 Titel zusammen kommen, die zum Download angeboten werden. Im vorgenannten Fall wurde in diesem Zusammenhang ein Streitwert von „nur“ 200.000,00 EUR angesetzt, so dass sich die Kosten auf rund 2.300,00 EUR beliefen. Dies gilt natürlich auch, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass Fremde unbe-rechtigterweise den Internetzugang mitgenutzt haben.

Angesichts dieser strengen Rechtsprechung, die bislang von zahlreichen Gerichten vertreten wurde und die gerade wieder in der oben genannten Entscheidung des OLG Köln bestätigt wur-de, kann man jeder Privatperson und auch Unternehmern, die private Internetnutzung gestatten, nur raten, entsprechende Sicherungsvorkehrungen nach innen und außen zu treffen, denn be-reits kleine Fehler können sehr teuer werden.

Sofortmaßnahmen:

1.Sofern Sie mit WLAN arbeiten, überprüfen Sie, ob Ihr WLAN nach den aktuellen Ver-schlüsselungs- und Authentifizierungstechniken gesichert ist.
2.Nutzen Sie die neueste Versicherungsmethode.
3.Auch wenn Sie selbst kein WLAN nutzen, überprüfen Sie, ob Ihre Telekommunikations-anlage, bzw. Ihren Anbieter. Wenn Sie WLAN nicht nutzen wollen, schalten Sie es aus!


4.Nutzen Sie Sicherungsmaßnahmen, die das Installieren von bestimmten Downloads ver-hindern.
5.Installieren Sie Firewalls!.

Sollten Sie trotz dieser Gegenmaßnahmen dennoch gegen das Gesetz verstoßen haben, so nehmen Sie rechtliche Hilfe in Anspruch.
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In unserem Schwerpunktbereich, dem Gewerblichen Rechtsschutz, schützen, verwalten und verteidigen wir mit 5 Anwälten sowie 8 teilweise mehrsprachigen Patent- und Markenreferenten weltweit Marken, Geschmacksmuster, Domains und sonstige Schutzrechte.

Unser Wirtschaftsrechtsdezernat, welches von einem Fachanwalt für Steuerrecht geleitet wird, rundet unser Serviceangebot dahingehend ab, dass auch mit dem Gewerblichen Rechtsschutz zusammenhängende Fragen wie Gründung von Schutzrechtsverwaltungsfirmen, steuerrechtliche Fragen bei der Bewertung von Schutzrechten oder Durchführung von zollrechtlichen Verfahren bei Zollbeschlagnahmen etc. umfassend bearbeitet werden können.



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drucken  als PDF  Phishing, Pharming und der EC-Karten-Skimming
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Datum: 25.05.2010 - 10:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 25.05.2010

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