EC-Karten-Skimming
die etwas andere Abschöpfungsstrategie
Rechtsanwältin Jenny Hubertus(firmenpresse) - Normalerweise bedient man sich in Marketingkreisen der Abschöpfungsstrategie (engl. "price skimming", von "skimming" für "abschöpfen"), um über einen hohen Produktpreis bei Markteinführung zunächst die betuchteren Verbraucher "abzuschöpfen".
Mittlerweile werden Verbraucher aber noch auf eine ganz andere Art "abgeschöpft":
EC-Karten-Skimming bezeichnet das heimliche Ausspähen sensibler Bankkartendaten.
Weltweit hat diese neue Betrugsart schon jetzt zu Schäden in Milliardenhöhe geführt und ein Ende ist nicht abzusehen, denn die Tricks der Täter werden immer raffinierter:
Klassisches Skimming
Bei der klassischen Art des Skimming werden die Kartendaten mittels eines zusätzlich am Karteneinzugsschacht des Geldautomaten angebrachten Kartenlesegeräts ausgelesen. Gleichzeitig filmt eine kleine versteckte Kamera die PIN-Eingabe. Anschließend werden die gespeicherten Kartendaten auf eine neue Blanko-Karte (sog. "White-Plastic") übertragen und diese gewährt dann, zusammen mit der passenden PIN-Nummer, ungehinderten Zugriff auf das jeweilige Konto.
Neue Varianten
Mittlerweile setzten die Täter aber auch Tastenfeld-Attrappen ein, um an die PIN-Nummer zu gelangen oder der Datenklau wird auf das Betreten der Bankfiliale vorverlagert: In diesem Fall befindet sich das Kartenlesegerät vor dem Türöffner, der Zugang zur Filiale gewährt. Die PIN-Abfrage erfolgt über ein zusätzlich angebrachtes Tastaturfeld, das vorgaukelt, Zutritt zum Vorraum nur unter Eingabe der PIN zu gewähren.
Wie kann ich mich schützen?
Die Kartenlesegeräte und Minikameras sind eigentlich kaum zu erkennen, aber auch hier steckt der Teufel oft im Detail:
•Geben Sie niemals Ihre PIN an der Tür ein. Kein Kreditinstitut verlangt eine PIN-Eingabe zum Betreten der Bankfiliale!
•Nutzen Sie – wenn möglich – zum Türöffen und Geldabheben verschiedene Karten. Kartendaten und PIN passen dann nicht zusammen!
•Tastaturfeld und Karteneinzugsschlitz müssen in Farbe und Abnutzung dem restlichen Erscheinungsbild des Automaten entsprechen. Optische Abweichungen sind ein sicheres Indiz für eine Manipulation!
•Falsche Tastaturen und Karteneinzugsschlitze sind fast immer mit Klebeband befestigt. Rütteln ist also erlaubt!
•Auch die ausgelesenen Kartendaten sind ohne die passende PIN-Nummer nichts wert. Schirmen Sie also immer das Tastenfeld möglichst gut mit Hand oder Geldbeutel ab.
•Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge, um einem Missbrauch möglichst früh zu entdecken und Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Was muss ich tun, wenn ich einen Missbrauch feststelle?
•Lassen Sie unbedingt sofort Ihre Karte sperren:
Bundesweiter Sperrnotruf: 116 116
•Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Bekomme ich den Fehlbetrag erstattet?
Können Sie nachweisen, dass Sie Opfer eines Skimming-Angriffs geworden sind, können Sie den entsprechenden Betrag von Ihrem Kreditinstitut erstattet verlangen!
Setzen Sie sich mit einem spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung, der Ihre Rechte gegenüber Ihrer Bank durchsetzt!
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WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft ist eine Wirtschaftskanzlei mit jahrelanger und internationaler Erfahrung auf dem Gebiet des Schutzes Geistigen Eigentums (Marken-, Design-, Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) und des Wirtschaftsrechts.
In unserem Schwerpunktbereich, dem Gewerblichen Rechtsschutz, schützen, verwalten und verteidigen wir mit 5 Anwälten sowie 8 teilweise mehrsprachigen Patent- und Markenreferenten weltweit Marken, Geschmacksmuster, Domains und sonstige Schutzrechte.
Unser Wirtschaftsrechtsdezernat, welches von einem Fachanwalt für Steuerrecht geleitet wird, rundet unser Serviceangebot dahingehend ab, dass auch mit dem Gewerblichen Rechtsschutz zusammenhängende Fragen wie Gründung von Schutzrechtsverwaltungsfirmen, steuerrechtliche Fragen bei der Bewertung von Schutzrechten oder Durchführung von zollrechtlichen Verfahren bei Zollbeschlagnahmen etc. umfassend bearbeitet werden können.
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Datum: 25.05.2010 - 10:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Rechtsanwältin Jenny Hubertus
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Meldungsart: Unternehmensinformation
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Freigabedatum: 25.05.2010
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