Pflichtaufgabe Arbeitszeiterfassung digital und komfortabel
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(PresseBox) - Bei vielen Arbeitgebern ist es noch nicht so deutlich angekommen, dass sie bereits jetzt nach EU-Recht verpflichtet sind, sämtliche Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau zu protokollieren. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom September 2019. Ergänzend hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass eine generelle Pflicht besteht, die Arbeitszeit zu erfassen.
Noch gibt es keine genauen Vorgaben dazu, wie die Arbeitszeit künftig dokumentiert werden soll – handschriftlich oder elektronisch. Das Urteil des EuGH sieht jedoch vor, dass das System nachvollziehbar und fälschungssicher sein soll.
Dieses Thema stand auch während der diesjährigen Werk- und Prüfstellenleiter-Schulung der Branchenverbände UVMB, BAU-ZERT, BÜV Nord und Verband Beton- und Fertigteilindustrie Nord (VBF Nord) auf der Tagesordnung. Über 210 Betriebsleiter, Unternehmer und Interessenten aus der Baustoffindustrie nahmen Ende Januar 2023 an dieser Veranstaltung in Leipzig teil.
In einem Workshop sprach Beate Volkmann, Vorständin PRAXIS EDV-Betriebswirtschaft- und Software AG einen Vortrag mit dem Titel „Zeit- und Betriebsdatenerfassung in einem Rohstoffwerk“ über die Möglichkeiten und Perspektiven. Mit über 30 Mitarbeitern entwickelt und installiert das Unternehmen aus dem thüringischen Pferdingsleben verschiedenste Softwarelösungen für die Schüttgut- und Veredelungsbrache. Dazu zählt auch die bekannte und hochkomplexe Branchen-ERP „WDV2024 TEAM“.
„Die Realität sieht oft noch so aus, dass Arbeitszeiten auf Papier erfasst und manuell in ein ERP-Programm eingegeben werden, wo dann mitunter sogar noch eine Nachbearbeitung notwendig ist.“ Das sei alles andere als zukunftsweisend und entspräche vor allem nicht den derzeit geltenden EuGH-Anforderungen, so Beate Volkmann. Einen Weg zu sauberen Erfassung der Mitarbeiterzeiten per Datenerfassungssystem biete das Web-Portal der WDV2024 TEAM. Über einen Rechner oder auch Terminals mit Touchscreen sowie mit mobilen Geräte könne die Tätigkeitserfassung erfolgen, welche anschließend in das System übermittelt und abgespeichert wird. Über die WDV gelangen diese Daten auch zu weiteren Bereichen wie der Lohnkalkulation. Statistiken und Auswertungen verschaffen einen komfortablen Überblick und können als Basis für zukünftige Optimierungen dienen. Damit fügen sich die Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweise vom Personal nahtlos in eine Vielzahl von Funktionen der WDV ein, mit denen zahlreiche betriebliche Abläufe optimiert und vereinfacht werden können.
„Der Einsatz einer modernen Softwarelösung für die digitale Zeiterfassung und das Abwesenheitsmanagement verschlankt deutlich die Abläufe durch einen intuitiven Erfassungsprozess und eine digitale Einbindung sämtlicher Mitarbeitergruppen“, lautet das Fazit von Beate Volkmann.
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Datum: 13.02.2023 - 09:51 Uhr
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