Vorsicht Nötigung: Lichthupe ist nur selten erlaubt

Vorsicht Nötigung: Lichthupe ist nur selten erlaubt

ID: 2034502

R+V-Infocenter: Fernlicht nur in Ausnahmefällen aufblenden



(Bildquelle: Pixabay)(Bildquelle: Pixabay)

(firmenpresse) - Wiesbaden, 17. Februar 2023. Wer im Straßenverkehr auf sich aufmerksam machen will, nutzt schon mal die Lichthupe. Doch es ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, das Fernlicht in kurzen Intervallen aufzublenden. Das Infocenter der R+V Versicherung erklärt, in welchen Situationen Autofahrerinnen und Autofahrer das Lichtzeichen nutzen dürfen. In manchen Fällen kann der Gebrauch der Lichthupe sogar als Nötigung gewertet werden, also als Straftat.



Grundsätzlich gilt: Die Lichthupe darf nur kurz für wenige Sekunden betätigt werden und dabei niemanden blenden oder gefährden. Ihr Einsatz ist zudem auf zwei Situationen im Straßenverkehr beschränkt, und zwar um andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer auf Gefahren aufmerksam zu machen oder um außerorts Überholvorgänge anzukündigen. "Das kann der Fall sein, wenn man auf einer engen Straße einen Lkw oder ein landwirtschaftliches Fahrzeug überholen möchte und nur wenig Platz ist", sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Auf der Autobahn kann die Lichthupe erlaubt sein, wenn man einem Vorausfahrenden auf der linken Spur die Überholabsicht signalisieren will. Wichtig ist dabei: Zuerst den Blinker setzen, den Sicherheitsabstand einhalten und nicht Drängeln.



Hohe Strafen bei Nötigung

Die Lichthupe kann zudem als Warnsignal dienen. Fährt etwa ein entgegenkommendes Fahrzeug in der Dunkelheit ohne Beleuchtung, ist die Lichthupe zulässig. "Mit der Lichthupe vor einer Radarfalle zu warnen, ist dagegen nicht erlaubt", sagt R+V-Experte Kretschmer. Ebenso darf man sie nicht als Signal nutzen, um andere zu grüßen oder ihnen Vorfahrt zu gewähren. Wird die Lichthupe missbräuchlich eingesetzt, ist ein Verwarngeld von bis zu zehn Euro fällig. Bei Nötigung ist die Strafe deutlich höher. "Wer beharrlich drängelt und dabei die Lichthupe einsetzt, dem droht je nach Schwere des Falls ein Fahrverbot oder sogar eine Freiheitsstrafe", warnt Kretschmer. Wichtig zu wissen: Was für die Lichthupe gilt, trifft auch für die akustische Hupe zu. Auch sie darf nur in gefährlichen Situationen und bei Überholvorgängen außerhalb von Ortschaften zum Einsatz kommen.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.



PresseKontakt / Agentur:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
anja.kassubek(at)arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de



drucken  als PDF  Die P Card wird 15: Service im Scheckkartenformat inTime Express Logistik: Effiziente Anfrageprozesse für ein agiles Geschäftsfeld
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 17.02.2023 - 11:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2034502
Anzahl Zeichen: 2318

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitte Römstedt
Stadt:

Wiesbaden


Telefon: 06 11 / 533 - 46 56

Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 659 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vorsicht Nötigung: Lichthupe ist nur selten erlaubt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Infocenter der R+V Versicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Flyer im Briefkasten? Vorsicht vor Betrug ...

Wiesbaden, 26. März 2026. Ein Flyer im Briefkasten oder ein Handzettel in der Fußgängerzone: Das wirkt auf den ersten Blick harmlos - kann aber Teil einer Betrugsmasche sein. Denn Kriminelle nutzen gedruckte Zettel gezielt, um an persönliche Date ...

Fußboden neu, Knie kaputt: Vorsicht beim Heimwerken ...

Wiesbaden, 18. März 2025. Parkett abschleifen, Laminat verlegen, Teppich anpassen: Ein neuer Fußboden ist für geschickte Heimwerker keine Hürde. Doch langes Arbeiten auf den Knien oder im Fersensitz belastet die Gelenke stark - und kann schmerzha ...

Bei Mietwohnungen: Gartenarbeit kann Streit säen ...

Wiesbaden, 12. März 2026. Hecke schneiden, Gemüsebeet anlegen, Blumen pflanzen - mit den ersten warmen Tagen wächst bei vielen Menschen die Lust auf Gartenarbeit. Doch das kann schnell zum Streitfall werden: Denn in Gärten von Mietshäusern ist n ...

Alle Meldungen von Infocenter der R+V Versicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z