Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler sichern – Vertrag muss vor Schulabschluss erfolgen
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Wer eine Ausbildung beginnt, sollte immer sofort die enorm wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Doch aufgepasst: Auszubildende, die einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen, zahlen wesentlich höhere Beiträge als beispielsweise kaufmännische Auszubildende. „Bei manchem Versicherer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler abgeschlossen werden. Das ist erheblich günstiger“, empfiehlt GVI-Vorstand Jürgen Buck. Deshalb sollten betroffene Eltern bereits vor der Aushändigung des Schulabschlusszeugnisses für ihre Kinder die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen“, rät Jürgen Buck. Gehen die Kinder erstmal auf Reise ins Ausland oder beginnen mit keiner Ausbildung, ist ein Abschluss nicht möglich.
„Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Versicherer einige Ausbildungsberufe gar nicht versichern wollen“, warnt Jürgen Buck. Wenn doch, verlangen sie hohe Beiträge oder haben Begrenzungen in der Laufzeit. Über die gesamte Laufzeit könnte sich der Mehraufwand auf über 20.000 Euro summieren. „Das ist kein Kleckerbetrag – er sollte gespart werden“, so Buck. Doch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss noch als Schüler in der Regel vor dem Schulabschluss mit Ausstellung des Abschlusszeugnisses getätigt werden, warnt Jürgen Buck.
Informationen über den anstehenden Schulabschluss und „Was es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung alles zu beachten gilt“ und Beispielrechnungen zum Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung (Spartipp Schüler)“ sind bei der Verbraucherorganisation GVI kostenlos unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abrufbar. Zudem stehen die Experten der GVI noch bis zum 17. März zwischen 11 und 16 Uhr zum Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung“ telefonisch unter 07131-913320 zur Verfügung. Anfragen können ebenso per E-Mail unter info@geldundverbraucher.de gestellt werden.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 14.03.2023 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2037993
Anzahl Zeichen: 2917
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-913320
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.03.2023
Diese Pressemitteilung wurde bisher 263 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler sichern – Vertrag muss vor Schulabschluss erfolgen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).