LG München: Online-Casino muss Verlust in Höhe von knapp 30.000 Euro erstatten

LG München: Online-Casino muss Verlust in Höhe von knapp 30.000 Euro erstatten

ID: 2040339

Illegales Online-Glücksspiel - CLLB Rechtsanwälte holt erneut Geld zurück



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(firmenpresse) -
München, 29.03.2023. CLLB Rechtsanwälte hat 29.300 Euro für einen Glücksspieler zurückgeholt. Das Landgericht München entschied mit Urteil vom 23. März 2023, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos dem Spieler seinen Verlust erstatten muss, weil sie die Online-Glücksspiele in Deutschland nicht hätte anbieten dürfen und daher keinen Anspruch auf das Geld habe.

CLLB Rechtsanwälte hat zum wiederholten Mal verloren geglaubtes Geld von einem Online-Casino zurückgeholt. Hintergrund ist, dass Glücksspiele im Internet in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten waren. Da die Anbieter der Online-Glücksspiele gegen dieses Verbot verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig. „Folge ist, dass die Spieler ihren Verlust zurückfordern können“, so Rechtsanwalt István Cocron.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Spieler von seiner Wohnung in München aus, über eine deutschsprachige Webseite der beklagten Betreiberin des Online-Casinos zwischen Mai 2015 und Juli 2021 an Online-Glücksspielen teilgenommen und unterm Strich rund 29.300 Euro verloren. Dabei war er davon ausgegangen, dass das Angebot der Beklagten legal war. Tatsächlich verfügte sie aber nicht über die erforderliche Lizenz, um Online-Glücksspiele in Deutschland anbieten zu dürfen. „Daher haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung des erlittenen Verlustes von der Anbieterin der Online-Glücksspiele verlangt“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage hatte am Landgericht München Erfolg. Das Gericht machte deutlich, dass laut § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten war. Gegen dieses Verbot habe die beklagte Betreiberin des Online-Casinos verstoßen. Folge sei, dass der abgeschlossene Spielvertrag gemäß § 134 BGB nichtig und die Spieleinsätze somit ohne Rechtsgrund erfolgt seien. Die Beklagte habe daher keinen Anspruch auf das Geld und müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig ersetzen, urteilte das LG München.



Sinn und Zweck des Verbots von Online-Glücksspielen seien der Gesundheitsschutz bzw. die Suchtprävention gewesen. Dieses Ziel würde aber verfehlt, wenn die abgeschlossenen Spielverträge als rechtswirksam angesehen werden, führte das Gericht aus.

Zudem sei nach § 4 Abs. 4 Glücksspielvertrag nur das Veranstalten und Vermitteln von Online-Glücksspielen verboten gewesen. Das Verbot richte sich somit nur gegen die Betreiber der Online-Casinos und nicht gegen die Spieler. Dem Kläger sei daher kein Verstoß vorzuwerfen, machte das LG München deutlich. Außerdem seien die Rückforderungsansprüche auch nicht verjährt, da der Kläger erst 2021 von der Illegalität des Online-Glücksspiels Kenntnis erlangt habe, so das Gericht weiter.

„Das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und nach wie vor ist eine gültige Lizenz für das Angebot von Glücksspielen in Deutschland erforderlich. Spieler haben daher gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt Cocron.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 29.03.2023 - 12:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Istvan Cocron
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Kategorie:

Recht und Verbraucher


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