Bundesministerium für Justiz regelt Widerrufs- und Rückgaberecht neu. Geänderte Vorschriften für Ratenkredite
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Laut Stiftung Warentest kann der Verbraucher mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes, einen Kredit (www.geld.de/kredite.html) schneller als bei der Kreditvergabe eigentlich vereinbart, abgelten. Dabei sollten sich Kunden, die in naher Zukunft beabsichtigen, einen Ratenkredit aufzunehmen über folgende Änderungen bewusst werden: Lockangebote von Banken sind nicht mehr rechtskonform. Zukünftig dürfen diese lediglich mit einem Effektivzins werben. Zudem müssen Kreditinstitute ihre Kunden in schriftlicher Form über alle kreditrelevanten Statuten informieren. Hierzu gehören Angaben zum Zins, dem Widerrufsrecht, den Nebenkosten, der Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung und den Folgen bei Zahlungsverzug.
Bezüglich der Restschuldversicherung gibt es ebenfalls eine Neuerung. Die Prämie für eine mögliche Restverschuldung muss in den Effektivzins einberechnet werden. Verbraucher konnten bislang erst nach einem halben Jahr mit einer Frist von drei Monaten ihren Ratenkredit kündigen. Nun haben sie die Möglichkeit ohne Einschränkungen jederzeit von ihrem Kreditvertrag zurückzutreten. Dafür sind die Banken allerdings befugt, anstelle der ausgebliebenen Zinsgewinne ein Prozent der ausstehenden Kreditsumme für sich zu beanspruchen. Falls die Restlaufzeit weniger als zwölf Monate beträgt, können maximal 0,5 Prozent erhoben werden.
Das neue Gesetz greift nur bei Kreditverträgen, die nach dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden. Förderdarlehen, zinslose Kredite, Kredite unter 200 Euro und Immobiliendarlehen sind von den Neuregelungen ausgenommen.
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Datum: 27.05.2010 - 11:26 Uhr
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