Spieler verliert 33.500 Euro bei Online-Glücksspielen und bekommt Geld zurück
Online-Casino muss Verlust erstatten – Urteil des Landgerichts Memmingen
Online-Glücksspiel(firmenpresse) - München, 06.04.2023. Das Glück hatte ein Spieler bei Online-Casinospielen nicht auf seiner Seite. Am Ende hatten sich seine Verluste auf rund 33.500 Euro summiert. Jetzt hat sich das Blatt für ihn gewendet, denn CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn zurückgeholt. Das Landgericht Memmingen entschied mit Urteil vom 31. März 2023, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erstatten muss, da sie gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und daher keinen rechtlichen Anspruch hat.
Angesichts der Werbung und des einfachen Zugangs zu Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten war vielen Spieler nicht bewusst, dass Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten waren. Den Anbietern der Glücksspiele im Internet war hingegen klar, dass sie gegen das Verbot verstoßen und machten ihre Online-Casinos dennoch für Spieler aus Deutschland leicht zugänglich. „Das bedeutet jedoch, dass die geschlossenen Spielverträge nichtig sind und die Spieler ihren Verlust zurückverlangen können“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
So hatte auch der Mandant von CLLB Rechtsanwälte von seinem Wohnsitz in Deutschland aus über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen teilgenommen und war davon ausgegangen, dass es sich um ein legales Angebot handelte. Die Betreiberin der Online-Casinos verfügte allerdings nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot. „Wir haben daher für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlusts verlangt. Zwischen 2017 und 2020 hatte er rund 33.500 Euro bei Online-Casinospielen verloren“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.
Das Landgericht Memmingen entschied, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust vollständig erstatten muss. Mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen habe sie gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Der geschlossene Vertrag zwischen ihr und dem Kläger sei daher gemäß § 134 BGB von Anfang an nichtig gewesen, so dass die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld habe, führte das Gericht weiter aus.
Das Verbot von Online-Glücksspielen im Glücksspielstaatsvertrag richte sich klar gegen die Anbieter der Online-Glücksspiele. Ziel sei u.a. die Bekämpfung und Vermeidung von Spielsucht oder der Jugendschutz. Diese Ziele könnten jedoch nicht erreicht werden, wenn die geschlossenen Verträge über die Teilnahme an Online-Glücksspielen trotz des Verbotes als wirksam angesehen werden, machte das LG Memmingen deutlich.
Dem Rückforderungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er an verbotenen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Er habe glaubhaft dargelegt, keine Kenntnis von dem Verbot gehabt zu haben und die Beklage habe nicht das Gegenteil bewiesen, so das Gericht.
„Erst zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz sowohl für das Angebot von Casinospielen als auch von Sportwetten weiterhin zwingend in Deutschland erforderlich. Es bestehen also nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 06.04.2023 - 11:13 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Istvan Cocron
Stadt:
München
Telefon: 08955299930
Kategorie:
Recht und Verbraucher
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