Zum 100. Geburtstag von DGHS-Ehrenmitglied Inge Meysel
Volksschauspielerin stritt für Selbstbestimmung am Lebensende

(firmenpresse) - (dgpd Augsburg) Die beliebte Volksschauspielerin und engagierte Kämpferin für den Gedanken des Selbstbestimmungsrechts Inge Meysel wäre am Sonntag, dem 30. Mai 2010,
100 Jahre alt geworden. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. erinnert in großer Dankbarkeit an ihr Ehrenmitglied.
Inge Meysel war der DGHS bereits im Jahr 1984, kurz nach deren Gründung, beigetreten. In diesen Anfangsjahren war das Recht auf Selbstbestimmung am Ende des Lebens und das Festlegen seines Willens in einer Patientenverfügung noch gesellschaftspolitisches Neuland. Das Bekenntnis zu Freiheit und Selbstbestimmung war Inge Meysel eine Herzensangelegenheit, die sie in vielen Auftritten und Stellungnahmen dokumentierte.
Inge Meysel, die als "Mutter der Nation" in die Fernsehgeschichte eingegangen war, kam in Berlin zur Welt. Sie begann an Theatern in Berlin, Zwickau und Leipzig, spielte zahlreiche Fernsehrollen wie in "Die Unverbesserlichen" und "Gertrud Stranitzki", später "Mrs. Harris - ein Kleid von Dior" oder im "Polizeiruf 110". In ihren letzten Lebensjahren erkrankte sie an Demenz und starb schließlich im Jahr 2004 in Hamburg.
Zu den Mitgliedern der DGHS gehören auch heute zahlreiche Prominente, die den Gedanken der Freiheit und Selbstbestimmung unterstützen.
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DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 30. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.
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Datum: 27.05.2010 - 13:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Augsburg
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