Immobilien in Spanien erben - deutsches Finanzamt will mehr
ID: 204356
Deutsche Finanzämter übernehmen Bewertungen von Immobilien der spanischen Finanzämter nicht automatisch sondern versuchen höhere Werte darzustellen.Erben von Immobilien in Mallorca Ibiza Marbella u.a. müssen recherchieren
Zu Lebzeiten ist dies in Spanien interessant und wird vom spanischen Staat durch geringere Gebühren und Steuern belohnt.
Was viele Deutsche nicht wissen ist, daß mangels Freibeträgen in Spanien im Erbfall durch Tod erhebliche Kosten auf den Erben zukommen, die teilweise 35 % des Immobilienwertes oder mehr erreichen können. Ausgangspunkt ist dabei die mittlerweile gängige Form der Schätzung durch das spanische örtlich zuständige Finanzamt. Auch in Spanien hat der Staat (speziell in der Krise) ein waches Auge auf seine Einnahmen und dass "locker geprüft wird" bei der Schätzung sind heutzutage Geschichten aus der "Märchenkiste".
Weder auf Mallorca Ibiza oder in Marbella gibt es einen "Touristenbonus" in Sachen Steuern
Dennoch sind gerade in den letzten 2 -3 Jahren Erben nach Antritt ihrer Erbschaft ( inkl. Steuern in Spanien ) verblüfft, wenn sie Post vom deutschen Finanzamt bekommen und ihnen dargelegt wird, daß der Wert ihrer Immobilie eigentlich höher sei
Nun mag es verwundern, wieso ein Finanzbeamter aus Münster die wirtschaftlichen Werte am Standort Calvia oder Marbella besser kennen will wie sein (ebenfalls auf "Geldsuche" befindlicher) Kollege vor Ort - aber der Grund liegt nahe - aufgrund des DBA (Doppelbesteuerungsabkommens) hat ja der Steuerbürger schon gezahlt - in Spanien. Nicht gezahlt hätte er allerdings Steuern auf die Werte, die ja in seiner Schätzung in Spanien nicht enthalten waren.
So erfährt dann der Erbe, daß sein Haus in Spanien u.U. eigentlich 400000 € mehr Wert sei - vom Fachmann aus Münster - und das sei nun ein "Mehr"-Wert der in die zu versteuernde Masse in Deutschland einzurechnen sei und in Deutschland ggfls. zu versteuern.
Auf Rückfragen zu der Art der Wertermittlung erfahren die verwunderten Erben dann, daß man aufgrund von "gleichartigen" Angeboten im Internet den Wert hochgerechnet habe oder aber bei Mietangeboten z.B. über die 10-Jahres-Miete , eben wie in Münster...
Daß dies natürlich mit der Raelität wenig zutun hat muß nun der Betroffene aber belegen. So werden z.B. unterschiedliche Haustypen verglichen, unterschiedliche technische Standards, Saisonpreise die nur 3 Monate Gültigkeit haben bei Leerstand des restlichen Jahres oder einfach die unerfüllten Wunschträume eines Immobilienbesitzers in Spanien - der über Jahre erfolglos mit überhöhten Preisen inseriert oder anbietet. Sicherlich keine gute Grundlage für eine Wertschätzung - aber man kann es im regnerischen Münster ja wenigstens mal versuchen.
Steuerzahler sollten sich daher vor Ort entweder an einen qualifizierten Gutachter, ihr zuständiges Finanzamt(Spanien) - dort gibt es Vergleichslisten - oder auch an Banken wenden, dort liegen oft aufgrund von gestiegenen Insolvenzen Gutachten von Häusern vor allem aber Wohnungen vor.
In Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und ggfls. Rechtsanwalt dürften die Chancen gut stehen und auf den von vielen erhofften "Ortstermin" wird vielleicht verzichtet, ebenso wie auf eine Nachzahlung.
Sinnvoller ist die Regelung zu Lebzeiten - auch z.B. Einbringung der Immobilie in eine spanische Gesellschaft
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Datum: 27.05.2010 - 15:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
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Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27,05.2010
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