"Impressumspflicht" bei E-Mails?
ID: 204376
Heiß diskutiert wird eine Art Impressumspflicht bei E-Mails. Sollte dieses Gesetz verabschiedet
werden, droht Unternehmen eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs.
Zeit wird die Impressumspflicht für E-Mails heiß diskutiert. Mitarbeiter müssten in diesem Fall
darauf achten, ihre E-Mails für die berufliche Korrespondenz mit den nötigen Pflichtangaben
zu versehen. Bei Missachtung droht den Unternehmen eine Klage wegen unlauteren
Wettbewerbs.
Bei Fragen im Bezug auf das Wettbewerbs- und Arbeitsrecht steht die Kanzlei Wagner + Gräf
ihren Mandanten mit kompetenten Fachwissen zur Seite. Die oberste Maxime der Kanzlei ist
die Konfliktvermeidung. Diese schließt mit ein, dass neue Gesetze und Tendenzen mit
sicheren und praktikablen Lösungen umgesetzt werden. Eine fachkundige und individuelle
Beratung steht dabei im Vordergrund.
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Wagner + Gräf
Theaterstraße 1
97070 Würzburg
Tel.: 0931 / 32 10 10
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Datum: 27.05.2010 - 16:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
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