Heirat und Finanzen – wem gehört denn was nach der Trauung?

Heirat und Finanzen – wem gehört denn was nach der Trauung?

ID: 2044428

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an



(firmenpresse) - 27.04.2023. Traditionell klingen im Mai die Hochzeitsglocken. Mit dem gegebenen „Ja-Wort“ vor dem Traualtar sind die Partner mit allen Konsequenzen „verheiratet“. Doch gilt dies auch bei den Finanzen? Die Überraschung ist vorprogrammiert. Wer meint, nach der Trauung gehöre ihm die Hälfte des Vermögens seines Partners, hat sich getäuscht. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) gibt Tipps über die finanzielle Situation in einer Ehe nach der Heirat.

„Viele Paare denken, dass das eingebrachte Vermögen, das Haus, das Auto usw. nach der Heirat auch dem Partner gehört. Doch dem ist nicht so. Dies kann sich ganz besonders bei einer Immobilie oder größeren Geldbeträgen auswirken. Wenn zum Beispiel der Eigentümer des Hauses stirbt, erbt der Partner nach der gesetzlichen Erbfolge, soweit nichts anderes geregelt ist. Er erhält dann einen Freibetrag und einen Versorgungsfreibetrag. Doch alles, was darüber hinausgeht muss versteuert werden“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

„Auch denken viele Ehepartner, dass im Fall der Fälle der Partner im Notfall entscheiden darf. Auch dem ist nicht so. Deshalb ist es wichtig, hierfür vorzusorgen. Eine Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht sind deshalb ein Muss. Genauso wichtig ist es, dass beide Partner eine Patientenverfügung erstellen, um auch im Krankenhaus oder im Pflegeheim für den Partner entscheiden zu können, wenn dieser es nicht mehr kann“, ergänzt Jürgen Buck. Seit 1. Januar 2023 gibt es eine Ausnahme. Hier gilt dann ein Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten für Ehegatten für die Dauer von 6 Monaten. Sie ersetzt aber keinesfalls eine Patientenverfügung.

Ausführliche Informationen und hilfreiche Tipps zum Thema „Heirat und die Finanzen“ finden Interessierte unter www.geldundverbraucher.de unter der Rubrik „Gratis“.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.



Leseranfragen:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
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74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
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PresseKontakt / Agentur:

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Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12



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Datum: 27.04.2023 - 11:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:

Heilbronn


Telefon: 07131-913320

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.04.2023

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