Wildunfälle nehmen jetzt im Frühjahr wieder zu – Kfz-Versicherung zahlt jedoch nicht immer
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Wer bei seiner Kfz-Versicherung nur eine Haftpflichtabsicherung abgeschlossen hat, ist bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier praktisch nicht versichert“, warnt GVI-Präsident Siegfried Karle. Nur die Kaskoversicherung bietet Deckung bei einem Wildunfall. Es bestehen aber Leistungsunterschiede in der Absicherung. Die Teilkaskoversicherung bietet bei einem Unfall mit einem Wildtier, wie Reh, Wildschwein, Hirsch, Fuchs, etc. Versicherungsschutz. Bei den so genannten Basistarifen sind Schäden in der Teilkaskoversicherung durch Vögel, wie Fasanen oder Raubvögel jedoch oft ausgeschlossen. Bessere Tarife in der Kfz-Versicherung bieten eine Absicherung für Unfälle mit „Tieren aller Art“ an, informiert der Fachmann weiter. Um Probleme mit der Kfz-Versicherung auszuschließen, ist eine polizeiliche Unfallaufnahme mit einer Wildunfallbescheinigung über die Tierart sinnvoll. Eine Wildunfallbescheinigung kann auch der Jagdausübungsberechtigte (Jagdpächter) oder Förster (Försterdienststelle) ausstellen.
Weitere Informationen zum Thema (z.B. Regeln nach Wildunfall, Videos, Tipps zur Vorbeugung Wildunfall, Schutz über Kfz-Versicherung nach Wildunfall) stehen kostenlos unter www.geldundverbraucher.de Rubrik „Gratis“, „Kfz und Wildunfall“ zur Verfügung.
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Datum: 02.05.2023 - 11:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2044915
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Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-913320
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.05.2023
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