Behandlung wie ein Privatpatient
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Das Kostenerstattungsprinzip
Beim Kostenerstattungsprinzip wird dem Patienten die Arztrechnung persönlich ausgestellt. Anschließend kann er sich, wie bereits der Name verrät, die anfallenden Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Enthält die Rechnung jedoch Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt werden, muss er diese zusätzlichen Kosten selbst tragen, die dann in den meisten Fällen 60 bis 70 Prozent des Gesamtbetrages umfassen. Für Abhilfe kann hierbei eine private ambulante Zusatzversicherung sorgen, die den Mehrbetrag übernimmt. Allerdings sind diese Zusatzpolicen häufig recht teuer und setzen eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung voraus. Bei einem Eintrittsalter von 33 Jahren, beispielsweise, zahlt der Kunde in den unterschiedlichen Tarifen zwischen 70 und 165 Euro monatlich. Ein Vergleich (www.private-krankenversicherung.de/vergleich/) der Tarife zeigt außerdem, dass sich die erstattungsfähigen Leistungen je nach Gesellschaft und gewählter Zusatzversicherung stark unterscheiden können. Grundsätzlich decken die Policen ärztliche Behandlungen, Heilmittel und Vorsorgeuntersuchungen ab. Hochwertigere Tarife bieten jedoch häufig ebenso Kostenerstattung für psychotherapeutische und naturheilpraktische Behandlungen an. Kunden sollten sich daher bereits vor dem Abschluss der Zusatzversicherung gut über den Leistungsumfang der jeweiligen Police informieren und gegebenenfalls Angebote für eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen.
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Datum: 27.05.2010 - 19:06 Uhr
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