Betrug beim Online-Banking – Bank zur Rücknahme aller Forderungen aufgefordert

Betrug beim Online-Banking – Bank zur Rücknahme aller Forderungen aufgefordert

ID: 2045184

Kriminelle nehmen im fremden Namen hohe Kredite auf – Haftung der Bank?



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(firmenpresse) - München, 02.05.2023. Kriminelle sind einfallsreich, wenn es darum geht, an die Online-Banking-Daten ihrer Kunden zu kommen und die Konten leerzuräumen. Das musste auch ein Mandant von CLLB-Rechtsanwälte erfahren. Hier nahmen die Betrüger mit Hilfe seiner Bankdaten mehrere Kredite im Gesamtwert von rund 80.000 Euro bei der S-Kreditpartner GmbH auf. „Wir haben die Sparkassen-Tochter aufgefordert, für den Schaden aufzukommen und alle Forderungen gegen unseren Mandanten zurückzunehmen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Denn häufig steht die Bank in Fällen von Online-Banking-Betrug in der Haftung.

In dem vorliegenden Fall hatten die Betrüger ein lukratives Investment in Kryptowährungen vorgetäuscht und sich so den Zugriff auf den Computer und die sensiblen Daten zum Online-Banking des Opfers erschlichen. Mit Hilfe dieser Daten nahmen sie mehrere Kredite bei der S-Kreditpartner GmbH auf, wobei sich der Gesamtschaden inklusive Zinsen auf rund 97.000 Euro beläuft. Die S-Kreditpartner gehört zur Sparkassen-Finanzgruppe und hat sich auf die Vergabe von Konsumentenkredite spezialisiert.

„Hier hat sie die Kredite vergeben, ohne zu überprüfen, ob tatsächlich ihr Kunde und Kontoinhaber hinter den Kreditanträgen steckt. Unser Mandant hat die entsprechenden Erklärungen weder abgegeben noch in irgendeiner Form autorisiert. Mit einer Überprüfung der Identität hätte der Betrug leicht verhindert werden können. Die Kreditverträge sind daher nicht rechtswirksam zu Stande gekommen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die S-Kreditpartner begründet ihre Forderung auf Zahlung der Darlehensverbindlichkeiten damit, dass unser Mandant seine sensiblen Daten für das Online-Banking geteilt habe und die Kredite dann über eine TAN freigegeben wurden. Damit macht sie es sich nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte aber zu einfach. Denn gemäß § 154 II AO (Abgabenordnung) wäre sie verpflichtet gewesen, die Legitimation des Antragstellers zu überprüfen. Sie hätte sich Gewissheit über die Person des Antragstellers verschaffen müssen. Es ist ersichtlich, dass die Freigabe eines Kredits per TAN keine geeignete Methode ist, die Identität des vermeintlichen Kontoinhabers zu überprüfen.



„Da die S-Kreditpartner GmbH die Identität nicht hinreichend überprüft hat, hat sie die Kreditaufnahme durch die Kriminellen erst ermöglicht. Wir haben sie daher aufgefordert, von allen Forderungen aus den Kreditverträgen gegen unseren Mandanten Abstand zu nehmen“, sagt Rechtsanwalt Cocron.
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Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 03.05.2023 - 14:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2045184
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Istvan Cocron
Stadt:

München


Telefon: 08955299950

Kategorie:

Recht und Verbraucher


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