Abgasskandal – BGH tendiert zu Schadenersatz

Abgasskandal – BGH tendiert zu Schadenersatz

ID: 2046022

BGH folgt voraussichtlich dem EuGH – Urteile am 26. Juni erwartet



CLLB RechtsanwälteCLLB Rechtsanwälte

(firmenpresse) - München, 09.05.2023. Die Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal dürften deutlich steigen sein. Auch wenn der BGH in der Verhandlung am 8. Mai 2023 noch kein Urteil gefällt hat, ließ er doch durchblicken, dass er Schadenersatzansprüche u.a. auch beim Thermofenster für berechtigt hält und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs folgen wird. Die Urteile sollen am 26. Juni 2023 verkündet werden (Az.: VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031).

Der EuGH hatte mit Urteil vom 21. März 2023 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche im Dieselskandal nicht nur dann bestehen, wenn die Autohersteller vorsätzlich eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet haben, sondern auch schon, wenn die illegale Funktion fahrlässig verbaut wurde. „Der BGH hat nun angedeutet, dass er dieser verbraucherfreundlichen Rechtsprechung folgen wird. Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wäre dann wesentlich einfacher“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte.

Für den BGH würde dies eine Kehrtwende zu seiner bisherigen Rechtsprechung im Abgasskandal bedeuten. Bislang vertraten die Richter in Karlsruhe die Auffassung, dass Schadenersatzansprüche nur dann bestehen, wenn dem Autohersteller eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachgewiesen wird. Dieser Nachweis ist in der Regel schwer zu führen, da Außenstehende keinen Einblick in die interne Entscheidungsstruktur der Autokonzerne haben.

So hat der BGH bislang auch Schadenersatzansprüche bei der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung abgelehnt. Auch wenn durch ein solches Thermofenster die Abgasreinigung nur in einem festgelegten Temperaturbereich vollständig arbeitet und bei sinkenden Außentemperaturen zurückgefahren wird, so dass der Stickoxid-Ausstoß steigt, lehnte der BGH Schadenersatzansprüche ab, weil es ihm am Vorsatz der Autohersteller fehlte. „Da dieser Vorsatz nun mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr nachgewiesen werden muss, wird es leichter, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Braun. „Das gilt unabhängig vom Autohersteller und der Art der unzulässigen Abschalteinrichtung.“



Der BGH hat in drei Verfahren über Schadenersatzansprüche im Dieselskandal zu entscheiden. Im Verfahren zum Aktenzeichen VIa ZR 103/22 hat der Käufer eines Mercedes C 220 d mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 6 geklagt. Er macht Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen, u.a. eines Thermofensters und der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung geltend.

Um ein Thermofenster geht es auch bei der Schadenersatzklage eines VW-Kunden. Dieser hatte 2017 einen VW Passat mit dem Dieselmotor EA 288, dem Nachfolgemodell des durch den VW-Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189, gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen, u.a. eines Thermofensters geltend (Az.: VIa 335/21).

Im dritten Verfahren ging es schließlich um einen Audi SQ5 3.0 TDI. Für dieses Modell hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schon Ende 2017 einen Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Aufheizstrategie entfernt werden kann. Der Kläger hatte das Fahrzeug erst nach dem Rückruf im Mai 2018 gekauft.

Der BGH hat erkennen lassen, dass er Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen für gegeben hält. Der EuGH hatte bereits entschieden, dass auch Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen und die Käufer betroffener Fahrzeuge Anspruch auf Schadenersatz haben. Der BGH wird sich dieser Auffassung wohl anschließen. Es ist damit zu rechnen, dass er in den ersten beiden Fällen zum Mercedes und VW Passat Schadenersatz zusprechen wird. Im dritten Verfahren könnte dies anders aussehen, weil der Kläger von dem Rückruf für den Audi SQ5 schon vor dem Kauf hätte wissen können. Das könnte seinen Schadenersatzanspruch zumindest schmälern. Grundsätzlich hätten aber auch hier Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bestanden.

„Es wird zunehmend deutlich, dass die Autohersteller sich schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet haben. Ob es sich dabei um ein Thermofenster, eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung bei Mercedes, die Aufheizstrategie bei Audi oder eine andere illegale Funktion handelt, ist dabei unwesentlich“, so Rechtsanwalt Braun. Daher bestehen gute Chancen, Schadenersatz gegen Mercedes, VW, Audi oder andere Autohersteller, die eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut haben, durchzusetzen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: braun(at)cllb.de Web: www.cllb.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Dienstwagen und Rückgabeort Tierquälerei in Themar:
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 09.05.2023 - 14:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2046022
Anzahl Zeichen: 4908

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Franz Braun
Stadt:

München


Telefon: 08955299930

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 264 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Abgasskandal – BGH tendiert zu Schadenersatz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH-Urteil gegen Facebook nach Datendiebstahl ...

Nach über drei Jahren Facebook Datenskandal scheint nun das letzte Wort gesprochen: Facebook hat für den Datenschutzverstoß zu haften und betroffenen Verbrauchern Schadensersatz zu leisten. Der Bundesgerichtshof hat in einem noch nie dagewesene ...

Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z