ARAG Recht schnell...
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(firmenpresse) - +++ Kein Schadensersatz bei bloßem Verstoß gegen DSGVO +++
Nach Auskunft der ARAG Experten hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) nicht zwangsläufig zu einem Schadensersatzanspruch führt. Vielmehr müssen drei Voraussetzungen gegeben sein: ein Verstoß gegen die DSGVO, ein materieller oder immaterieller Schaden, der aus diesem Verstoß resultiert, und ein Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und dem Verstoß (Az.: C-300/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH.
+++ Nackter Vermieter ist kein Mietmangel +++
Die Gebrauchstauglichkeit angemieteter Büroräume wird durch den sich im Hof nackt sonnenden Vermieter nicht beeinträchtigt. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Streit um mehrere vermeintliche Mietmängel der in einem gemischt genutzten Haus liegenden Büroetage entschieden. Es fehle insoweit an einer unzulässigen, gezielt sittenwidrigen Einwirkung auf das Grundstück, teilte das Gericht mit (Az.: 2 U 43/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt.
+++ Luftpumpe als Scheinwaffe +++
Wer vortäuscht, einen anderen mit einem Gewehr zu bedrohen, um eine Handtasche zu erbeuten, obwohl er nur eine ausgezogene Luftpumpe vorhält, kann wegen schweren Raubes bestraft werden. Nach Auskunft der ARAG Experten erklärte der Bundesgerichtshof, dass man eine Luftpumpe durchaus als ein Schlagwerkzeug nutzen könne und sie deshalb nicht objektiv ungefährlich ist. Das gelte auch, wenn man vortäusche, eine Schusswaffe - und nicht etwa einen Schlagstock - in den Händen zu halten (Az.: 4 StR 61/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.
+++ Fotografin ist trotz Corona-bedingter Verlegung zu zahlen +++
Ein Hochzeitspaar, dass für seine Hochzeit eine Fotografin beauftragt hat, kann die gezahlte Anzahlung nicht deshalb zurückverlangen, weil es nach Corona-bedingter Verschiebung der Feier einen anderen Fotografen bevorzugt, der zum ursprünglichen Termin verhindert war. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach der Fotografin die Leistungserbringung weder unmöglich gewesen sei, noch dem Paar ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zugestanden habe (Az.: VII ZR 144/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
arag
recht
schnell
experten
schadensersatz
dsgvo
verstoss
mietmangel
nackt
vermieter
luftpumpe
scheinwaffe
gewehr
schlagwerkzeug
fotografin-verlegung
corona
bedingt
leistungserbringung
kuendigungsrecht
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de
Datum: 10.05.2023 - 09:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2046125
Anzahl Zeichen: 3180
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: +49 211 963-3115
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 238 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




