Tourismus: Zufrieden mit aktueller Lage
ID: 2049351

(PresseBox) - Die Lage in der Tourismusbranche in Bonn/Rhein-Sieg folgt dem positiven Trend, der bereits seit etwa einem Jahr anhält, und nähert sich dem Vorkrisenniveau an. So erreicht der Geschäftsklimaindex im Frühjahr einen Wert von 128 und steigerte sich damit innerhalb eines Jahres um ca. 30 Punkte. Dies ist ein Ergebnis der aktuellen Tourismusumfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg.
90 Prozent der Unternehmen beurteilten die aktuelle Lage als gut oder befriedigend, nur jedes zehnte Unternehmen als schlecht. „Wir freuen uns, dass die Tourismusbranche wieder positiv in die Zukunft blickt, die letzten Jahre waren hart und entbehrungsreich für uns“, sagt Ruth Winterwerp-van den Elzen, Vizepräsidentin der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Die Erholung spiegelt sich auch in den Übernachtungszahlen wider. So verzeichnete die Region Bonn/Rhein-Sieg für den Monat März eine Steigerung von etwa 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr, was nur noch eine geringe Differenz zum März im Jahr 2019 (-6,2 Prozent) darstellt. Doch auch wenn Corona die Betriebe mittlerweile nicht mehr beeinflusst, haben sie weiterhin mit langfristigen Herausforderungen zu kämpfen: Der Großteil der Befragten nennt erneut die hohen Energie- und Rohstoffpreise als größtes Risiko (80 Prozent), gefolgt vom anhaltenden Fachkräftemangel (65 Prozent) und höheren Arbeitskosten durch eine Anhebung des Mindestlohns und infolgedessen auch der darüber befindlichen Gehälter (55 Prozent). Als neue Herausforderung kommt auf die Betriebe ab nächstem Jahr die Anhebung der Bonner Beherbergungssteuer um einen Prozentpunkt auf 6 Prozent und deren Ausweitung auf Geschäftsreisende zu. Hierdurch könnte jede zwanzigste Übernachtung entfallen.
„Die Ausweitung der Steuer kam für uns sehr kurzfristig, es gab keine ausreichende Möglichkeit, die Politik über die Folgen für die Branche aufzuklären. Die Ausweitung könnte zu einem Standortnachteil gegenüber den angrenzenden Tagungsorten führen. Wir fürchten, dass auch gerade Tagungen dann wieder verstärkt digital stattfinden werden“, sagt IHK-Geschäftsführer Prof. Dr. Stephan Wimmers. Die erweiterte Beherbergungssteuer trifft den Tourismus zusätzlich: Gleichzeitig wird die Erhöhung der Gewerbesteuer auch diese Betriebe finanziell treffen. Aufgrund des kurzfristigen Beschlusses zur Ausweitung der Beherbergungssteuer spiegelt sich dies noch nicht in den aktuellen Umfrageergebnissen wider.
Zufrieden zeigt sich die IHK im Hinblick auf Rhein in Flammen, dass trotz der vielfältigen Widrigkeiten stattgefunden hat: „Es ist gut, dass das Event endlich wieder stattfand, wenn auch in kleinerem Umfang. Solche touristischen Großveranstaltungen sind wichtig für das Gastgewerbe und müssen auch weiterhin angeboten werden, auch weiterhin mit einem kommunalen Zuschuss“, sagt Winterwerp-van den Elzen weiter. Der Tourismus ist in Bonn für einen Umsatz von 1,3 Milliarden € verantwortlich. Die Stadt profitiert über die Gewerbe- und Beherbergungssteuer in erheblichem Umfang. Daher ist es aus Sicht der IHK nur folgerichtig, wenn Events, die auch der Bevölkerung zugutekommen, mitfinanziert werden.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 01.06.2023 - 12:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2049351
Anzahl Zeichen: 3227
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Claudia Engmann
Stadt:
Bonn
Telefon: +49 (228) 2284-139
Kategorie:
Finanzwesen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 274 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Tourismus: Zufrieden mit aktueller Lage"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
IHK Bonn/Rhein-Sieg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mehr Protektionismus und weniger Freihandel unter der Trump-Regierung – vor der Amtseinführung des neuen US-Präsidenten bereitet dieses Szenario auch der regionalen Wirtschaft große Sorgen. „Die USA sind ein wichtiger Handelspartner, zudem waren sie über viele Jahrzehnte der Garant einer glo
"Ausweg aus Strukturkrise wird Marathon" ...
Die zarten Hoffnungen auf eine wirtschaftliche Erholung haben sich in diesem Jahr nicht erfüllt. Vielmehr hat die monatelange Lähmung der gescheiterten Ampel-Regierung die Unsicherheit in der Wirtschaft weiter verstärkt, auch an Rhein und Sieg. Vor dem Jahreswechsel und mit Blick auf die bevorste
Haushaltsplan: IHK begrüßt erste Schritte und fordert konsequente Haushaltsdisziplin ...
„Es ist zu erkennen, dass die Stadtverwaltung für den neuen Haushaltsentwurf in verschiedenen Bereichen ihre Ausgaben kritisch überprüft und hinterfragt hat. Das begrüßen wir. Die Stadt sollte nach diesen ersten wichtigen Schritten den eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung konsequen
Weitere Mitteilungen von IHK Bonn/Rhein-Sieg
Hinweisgeberschutzgesetz: Ab Mitte Juni 2023 für größere Unternehmen verpflichtend ...
Ab voraussichtlich Mitte Juni 2023 müssen alle Unternehmen ab 250 Beschäftigte interne Meldesysteme einrichten. Für kleinere und mittlere Unternehmen gelten die neuen Regeln des Hinweisgeberschutzgesetzes ab 17. Dezember 2023. Das hat der Bundesrat am 12. Mai 2023 beschlossen und damit die EU-Whi
Betriebsausgabenpauschale: Mehr Geld für Selbstständige ...
Das Preisniveau ist gestiegen. Daher dürfen Selbstständige ab dem Veranlagungszeitraum 2023 bis zu 3.600 Euro über die Betriebsausgabenpauschale absetzen. Darauf hat sich das Bundesfinanzministerium mit den obersten Finanzbehörden der Länder geeinigt und dies in einem neuen BMF-Schreiben erläu
Unternehmensübergabe: Geleistete Anzahlungen zählen bei der Erbschaftsteuer nicht in jedem Fall zum Verwaltungsvermögen ...
Geleistete Anzahlungen sind dann keine Finanzmittel, wenn damit kein Verwaltungsvermögen angeschafft wurde. Das entschied der Bundesfinanzhof am 1. Februar 2023. Für Unternehmensübergaben ist das ein positives Urteil. Die Details dazu kennt Andrea Pissarczyk, Steuerberaterin bei Ecovis in Berlin.
Betriebsstätte im Ausland: Betriebe können finale Verluste in Deutschland nicht geltend machen ...
Viele Unternehmer haben Betriebsstätten im Ausland. Deren Gewinne und Verluste sind in der Regel im jeweiligen Staat geltend zu machen. In Deutschland bleiben sie unberücksichtigt. Doch welche Regelungen gelten, wenn finale Verluste im Betriebsstättenstaat keine Berücksichtigung finden? Dazu hat




