Extremsportarten und Berufssportarten – Lücke im Versicherungsschutz bei Unfallversicherung prüfen
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Sehr viele Menschen verbringen ihre Freizeit mit einer sportlichen Betätigung, sei es durch Fuß- oder Handball, Gymnastik, Laufen oder Radfahren. Es gibt viele Möglichkeiten, auch Extremsportarten. Dabei sind die meisten in der Regel in der privaten Unfallversicherung mitversichert. „Es gibt jedoch Extremsportarten wie Fallschirmspringen, Reitsport, Motorsport oder Drachenfliegen. Für diese wird man nur sehr schwer, wenn überhaupt, einen Versicherer finden. Und wenn, dann sind auch die Beiträge sehr hoch“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Das gleiche gilt für Berufssportler, Lizenzsportler und Vertragssportler.
„Dennoch sollte jeder, der eine Extremsportart betreibt, versuchen sich bei einem Versicherer gegen Unfallgefahren abzusichern. Geld sollte dabei nicht die wichtigste Rolle spielen. Und gerade beim Versichern von Extremsportarten sollte man das Kleingedruckte vor Abschluss genau studieren. Außerdem empfiehlt es sich generell die Fragen der Versicherer zu Hobbys und Beruf wahrheitsgemäß zu beantworten“, so Jürgen Buck.
Ist ein Sportunfall geschehen, sollte man es neben dem privaten Unfallversicherer auch am besten sofort seiner gesetzlichen Unfallversicherung und der Sportversicherung des Vereins melden. Die gesetzliche Unfallversicherung greift allerdings nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, in der Universität, in der Schule sowie auf dem Hin- und Rückweg dazu.
Kostenlose Informationen zum Thema „Unfallversicherung“ finden Interessierte unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“.
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Datum: 16.06.2023 - 07:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2051254
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Kontakt-Informationen:
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Stadt:
Heilbronn
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.06.2023
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