Vorsicht Unwetterschäden – die fünf wichtigsten Maßnahmen für Betroffene
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
GVI-Präsident Siegfried Karle nennt im Falle von aufgetretenen Unwetterschäden die fünf wichtigsten Maßnahmen: So sollten umgehend Maßnahmen eingeleitet werden, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Die Versicherung sollte umgehend informiert werden. Reparaturen sollten erst nach Abstimmung mit dem Versicherer veranlasst werden. Unwetterschäden sollten vor der Beseitigung mit Fotos oder Beweisstücken (auch Zeitungsberichte über Unwetterereignisse können hilfreich sein) dokumentiert werden. Die beschädigten Gegenstände sollten möglichst erst nach Abstimmung mit dem Versicherer entsorgt werden.
Weitere wichtige Hinweise zu „Unwetterschäden und Versicherung“ sowie hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 20.06.2023 - 09:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2051660
Anzahl Zeichen: 1189
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-913320
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.06.2023
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