Kita: Fürs Kind nur das Beste

Kita: Fürs Kind nur das Beste

ID: 2056326

ARAG Experten informieren rund um den Kita-Platz



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Viele Eltern kennen es: Das Baby ist noch im Bauch und schon beschäftigt sie die Frage nach einem Platz in der Kindertagesstätte (Kita). In der Tat: Wer sicher sein möchte, sein Kind rechtzeitig und vor allem gut untergebracht zu haben, muss sich in vielen Regionen Deutschlands sehr früh darum kümmern. Und im besten Falle schon über viele Informationen verfügen. ARAG Experten geben einen Überblick, was Eltern zum Thema Kita wissen sollten.



Was ist mit dem gesetzlichen Anspruch?

Seit 2013 ist der Anspruch auf einen Kita-Platz gesetzlich festgeschrieben (Paragraph 24, Absatz 2, Sozialgesetzbuch VIII): "Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege." Leider treffen bis heute in vielen Kommunen Theorie und Praxis jäh aufeinander, denn nach wie vor sind diese Plätze oft rar. So fehlen laut Bertelsmann-Stiftung allein in diesem Jahr rund 383.600 Kita-Plätze.



Wird jeder Elternwunsch erfüllt?

Trotz gesetzlichen Anspruchs auf eine mindestens halbtägige Betreuung geht es bei der Kita-Wahl nicht unbedingt immer nach den Wünschen der Eltern. Häufig werden aus Dringlichkeitsgründen die Kinder Alleinerziehender bevorzugt oder es haben Kinder Vorrang, deren Geschwister bereits in derselben Kita sind. Auch die Wohnortnähe spielt häufig eine Rolle und noch viel wichtiger ist eine bestimmte Durchmischung der Gruppe, zum Beispiel hinsichtlich Geschlecht oder Alter. Die ARAG Experten weisen außerdem darauf hin, dass Kitas nicht verpflichtet sind, Wickelkinder zu nehmen.



Was ist bei der Anmeldung wichtig?

In einer städtischen bzw. kommunalen Kita kann der Nachwuchs erst nach der Geburt angemeldet werden. In privaten Kitas ist die Anmeldung hingegen oft schon während der Schwangerschaft möglich. Die Anmeldung läuft direkt über die gewünschte Einrichtung oder über das Jugendamt. Zu den öffentlichen Einrichtungen gehören durchaus auch freie Träger, die von der Stadt oder der Kommune beauftragt werden. Dies können kirchliche Organisationen, Wohlfahrtsverbände, Elterninitiativen oder Vereine sein. Sie werden vom Staat bezuschusst, während das bei den privaten Einrichtungen nicht der Fall ist. Dementsprechend haben die privaten Träger freie Hand bei den Gebühren, die stark variieren. Einheitlich sind diese aber auch bei den Kommunen nicht. Dort richten sich die Kosten unter anderem nach dem Einkommen der Eltern und der Haushaltsgröße und es gibt regionale Unterschiede. Die ARAG Experten empfehlen, sich vorab bei Jugend- oder Bezirksämtern zu informieren. Außerdem bietet der Deutsche Bildungsserver, eine Initiative von Bund und Ländern, umfangreiche Auskünfte zu den unterschiedlichen Beiträgen.





Tipp der ARAG Experten: Der Antrag auf einen öffentlichen Kita-Platz kann zwar formlos, sollte aber schriftlich gestellt werden. Ein vor Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes bereits gestellter Antrag sollte mit Vollendung des ersten Lebensjahres erneut gestellt werden, damit ein formaler Rechtsanspruch entsteht.



Kann man einen Kita-Platz einklagen?

Eine Klage sollte immer der letzte Ausweg aus einer verfahrenen Situation sein. Erst einmal raten die ARAG Experten, sich Alternativen zu überlegen. Kommt eine andere Kita - vielleicht im Nachbarort - infrage? Oder kann auch eine Tagesmutter die Betreuung des Kindes übernehmen? Erst wenn die Eltern nachweisen können, dass sie trotz vieler Bemühungen keinen Betreuungsplatz finden, kann man die frühkindliche Förderung einklagen. Formaljuristisch besteht der Anspruch auf Betreuung tatsächlich für das Kind. Das bedeutet, dass auch das Kind klagt - natürlich vertreten durch seine Eltern. Bei dieser Klage geht es dann tatsächlich um einen Betreuungsplatz, der erstritten werden soll. Das ist der so genannte Primäranspruch. Den Sekundäranspruch klagen die Eltern ein. Dabei geht es um die Erstattung etwaiger Kosten. Zum Beispiel, wenn eine Tagesmutter privat finanziert wurde oder es zu einem Verdienstausfall kam, weil die Eltern wegen des fehlenden Betreuungsplatzes nicht arbeiten konnten.



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Empfehlungsmarketing verbessert Neukundengewinnung im Fertig- und Massivhausbau Spielplatz Planung: Auf jeden Fall vom Profi
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 25.07.2023 - 09:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2056326
Anzahl Zeichen: 5121

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Familie & Kinder



Diese Pressemitteilung wurde bisher 300 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kita: Fürs Kind nur das Beste"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG Verbrauchertipps aus der Kaffeewelt ...

Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein Ein Vorarbeiter stürzt, als er sich beim Kaffeetrinken verschluckt, und verletzt sich dabei schwer. Die Berufsgenossenschaft verweigert Leistungen, doch laut ARAG Experten erkennt das Landessozialgericht Sachse ...

ARAG, stimmt das? ...

Man darf Lebensmittel im Supermarkt anfassen oder verzehren, bevor man sie bezahlt Stimmt nur bedingt. Solange es sich um abwaschbare Lebensmittel wie Obst oder Gemüse handelt, ist das Anfassen erlaubt. Natürlich mit der nötigen Vorsicht, um kein ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z