ARAG Recht schnell...
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

(firmenpresse) - +++ Pfand: Annahmepflicht auch für zerdrückte Dosen +++
Supermärkte müssen Einweg-Dosen, die als pfandpflichtig erkennbar sind, auch dann zurücknehmen, wenn sie zerdrückt oder beschädigt sind. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Stuttgart zulasten des Discounters Lidl entschieden. Das Verpackungsgesetz stelle keine Anforderungen an den Zustand der zur Rückgabe angebotenen Dosen (Az.: 2 U 32/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Stuttgart.
+++ Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen +++
Mieter können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann steuermindernd geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. Voraussetzung sei lediglich, dass die Leistungen dem Mieter zugutekämen und die gesetzlich geforderten Nachweise vorgelegt werden, entschied nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesfinanzhof (Az.: VI R 24/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BFH.
+++ 17 Sekunden ist zu spät... +++
Wird für ein Auto geworben, sind Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen verpflichtend. Erscheinen die erforderlichen Angaben in einem Werbeclip auf Facebook erst nach 17 Sekunden, ist dies nicht ausreichend. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Lübecker Landgerichts. Denn möglicherweise werde das Video gar nicht so lange angeschaut (Az.: 13 HKO 36/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Lübeck.
Themen in dieser Pressemitteilung:
arag
experten
recht
schnell
annahmepflicht
dose
einweg
dose
verpackungsgesetz
dienstleistung
haushaltsnah
handwerker
steuermindern
kraftstoffverbrauch
co2
emission
werbeclip
video
auto
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de
Datum: 26.07.2023 - 09:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2056521
Anzahl Zeichen: 2290
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: +49 211 963-3115
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 294 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).