Haftungsteilung bei erwiesenem Unfallverursacher
ID: 2057039
Oberlandesgericht Hamm entscheidetüber Vorfahrtsverletzung und Betriebsgefahr
Der Fall drehte sich um eine Einmündung, an der die Vorfahrtsregel "rechts vor links" galt. Ein Autofahrer bog nach rechts ab und kollidierte dabei mit dem von rechts kommenden Fahrzeug des Beklagten, das aufgrund parkender Fahrzeuge nicht rechtzeitig wahrgenommen wurde.
Der Pkw-Fahrer, der die Vorfahrt missachtet hatte, argumentierte, dass der Beklagte ebenfalls für den Unfall mitverantwortlich sei, da er zum Zeitpunkt der Kollision ohne verkehrstechnischen Grund in der Fahrbahnmitte fuhr. Der Beklagte hingegen betonte, dass sein Vorfahrtsrecht die gesamte Straßenbreite abdecke. Bei eingeschränkter Sicht hätte der Kläger sich vorsichtig in den Einmündungsbereich hineintasten müssen.
Das Gericht stimmte zwar zu, dass ein Wartepflichtiger nur dann in eine Vorfahrtsstraße einfahren dürfe, wenn er sicher sein könne, dass er den Vorfahrtsverkehr weder gefährde noch wesentlich behindere. Bei eingeschränkter Sicht müsse der Fahrer sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten.
Allerdings stellten die Richter fest, dass ein "Hineintasten" nur dann vorliege, wenn der Wartepflichtige bis zum Übersichtspunkt zentimeterweise heranfahre und jederzeit anhalten könne. Schrittgeschwindigkeit sei bereits zu hoch. Im vorliegenden Fall sei der klagende Fahrer jedoch mit einer Geschwindigkeit von etwa 15 Kilometern pro Stunde quasi "blind" nach rechts in die Vorfahrtsstraße abgebogen, weshalb er die Hauptverantwortung für den Unfall trug.
Dennoch wurde dem Beklagten aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs eine Mithaftung zu 25 Prozent auferlegt. Da er zum Zeitpunkt der Kollision nachweislich in der Fahrbahnmitte fuhr, habe er gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 Satz 1 StVO verstoßen. Das grundlose Befahren der linken Fahrbahnhälfte erhöhe die Betriebsgefahr eines Fahrzeugs und führe zu einer Mithaftung gemäß der obergerichtlichen Rechtsprechung.
Das Urteil des Gerichts ist endgültig und es wurde keine Revision zugelassen.
von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.
Datum: 31.07.2023 - 09:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2057039
Anzahl Zeichen: 3066
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Roberta Günder
Stadt:
Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 16106610
Kategorie:
Medizintechnik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 228 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Haftungsteilung bei erwiesenem Unfallverursacher"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ApoRisk GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die deutsche Apothekenlandschaft steht vor herausfordernden Zeiten: Von rechtlichen Stolpersteinen in der Berufsunfähigkeitsversicherung über existenzbedrohende Skonti-Verbote bis hin zu drohenden Schließungen. Die jüngsten BGH-Entscheidungen setzen die Apothekenbranche unter Druck. Gleichzeitig
Apotheken-Nachrichten von heute - Update ...
Willkommen zu den Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe werfen wir einen detaillierten Blick auf die aktuellen Herausforderungen in deutschen Apotheken, beleuchten innovative Strategien gegen Retaxationsrisiken, präsentieren vielversprechende Entwicklungen im Kampf gegen Darmkrebs bei Diabetes u
Digitale Sicherheit in Apotheken ...
Die rasante Digitalisierung im Gesundheitswesen prägt nicht nur positive Veränderungen, sondern birgt auch erhebliche Risiken. Besonders betroffen von diesem Wandel sind Apotheken, die als zentrale Anlaufstellen im Gesundheitssystem eine Vielzahl sensibler Gesundheitsdaten verwalten. Die Bedrohung
Weitere Mitteilungen von ApoRisk GmbH
Fake-Shops bis Kurier-Trick– So schützen sich Apotheker:innen beim Online-Shopping vor Betrug ...
Mit der zunehmenden Beliebtheit des Online-Shoppings werden auch die Methoden der Online-Betrüger immer ausgefeilter. Täuschend echt nachgebaute Internet-Shops und Zahlungsdienstleister stellen eine ernsthafte Bedrohung für Verbraucher dar, einschließlich Apotheker:innen. Um sich effektiv vor Be
Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Fluggästen bei Flugstornierungen ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil die Rechte von Passagieren gestärkt, deren Flüge gecancelt wurden. In dem Fall mit dem Aktenzeichen X ZR 50/22 urteilte der BGH am 27. Juni 2023, dass Passagiere das Recht haben, selbst zu bestimmen, wann sie von der Möglichkeit einer E
BGH-Urteil: Apotheker muss 2 Mio. Euro zahlen ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) traf kürzlich eine weitreichende Entscheidung in einem Rechtsstreit, der die Verpflichtung eines Apothekers zur Rückzahlung verschiedener Darlehen und die Wirksamkeit von Erwerbsoptionsverträgen betraf. Das Urteil, datiert auf den 04.05.2023 (Az. IX ZR 157/21, Abruf-Nr
Erfolgreiches Vorgehen gegen Retaxationen: Aporisk unterstützt Apotheker ...
Die Retaxationen zwischen Krankenkassen und Apothekern sind ein Thema, das in den letzten Monaten und Jahren für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt hat. Ein aktueller Bericht wirft nun einen genaueren Blick auf die Möglichkeit eines erfolgreichen Vorgehens gegen Retaxationen und beleuchtet die rech




