Die Menge gesammelter Elektro-Altgeräte ist 2022 erstmals zurückgegangen

(PresseBox) - Die stiftung ear registriert im Vergleich zum Vorjahr geringere Zahlen bei der Sammlung von Elektro-Altgeräten. Dies ergab die Auswertung der Jahres-Statistik-Mitteilungen. Im vergangenen Jahr wurde eine Menge von knapp 0,95 Mio. t an Elektro-Altgeräten gesammelt und an die stiftung ear gemeldet. Gegenüber dem Jahr 2021 bedeutet dies einen Rückgang von 120 000 t (11,33 %).
Bereits in anderen europäischen Staaten sind geringere Sammelmengen für die Jahre 2022 und 2021 gemeldet worden. Diese Entwicklung wird auf ein verändertes Konsumverhalten nach dem Ende der Pandemie und die allgemeine wirtschaftliche Situation zurückgeführt.
Zeitgleich steigt die Menge der neuen Elektro- und Elektronikgeräte auf dem Markt
Ob Smartphone, Laptop oder Kühlschrank – Elektrogeräte erleichtern unseren Alltag und bringen Komfort in unser Leben. Besonders im Bereich der Unterhaltungselektronik, der Haushaltsgeräte und der Photovoltaikmodule werden immer mehr Produkte angeboten. Dieser Anstieg setzt sich auch im Jahr 2022 fort. So wurden insgesamt 3,26 Mio. t an Geräten nach dem ElektroG in den Verkehr gebracht (Input). Dies bedeutet ein Anstieg von ca. 170 000 t gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zu 2012 kann sogar eine Verdopplung (84 %) des Inputs festgestellt werden.
Der Rückgang der an die stiftung ear gemeldeten Menge von Elektro-Altgeräten, bei zeitgleichem Anstieg des Inputs, wird sich voraussichtlich negativ auf die Sammelquote auswirken. Die Sammelquote selbst wird vom Umweltbundesamt bekannt gegeben.
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Hoher Anteil erfolgreich abgegebener Jahres-Statistik-Mitteilungen (JSM) stimmt positiv
In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Meldepflichtigen nach dem ElektroG stark erhöht. Dies gilt besonders für den Bereich der Hersteller. Waren Anfang 2020 ca. 20 000 Hersteller bei der stiftung ear registriert, so waren es Ende 2022 etwa 40 000. Trotz dieser neuen Meldungen ist der Anteil an erfolgreich abgegebenen JSM weiter gestiegen. Insgesamt kann damit eine gute Beteiligung über alle Meldepflichtigen konstatiert werden. Diesen Trend will die stiftung ear mit verschiedenen Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung und der Kommunikation weiter vorantreiben.
Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
•Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
•Garantieprüfung
•Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
•Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
•Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
•Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
•Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
•Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
•Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.
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Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.
Datum: 01.08.2023 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2057264
Anzahl Zeichen: 4760
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Matthias Boecker
Stadt:
Nürnberg
Telefon: 0911-76665 50
Kategorie:
Energie & Umwelt
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