Vertragshilfe24 - Verbraucherschützer warnt vor Lebensversicherungen.
ID: 2060759
Axel Kleinlein, ehemaliger Vorsitzender des Bundes der Versicherten, rät Inhabern von Lebensversicherungen dazu, eine Überprüfung der Möglichkeit zur Rückabwicklung in Erwägung zu ziehen.
Lebensversicherungen können die Altersvorsorge gefährden.
Axel Kleinlein, eine prominente Figur im deutschen Verbraucherschutz, hat bereits vor Jahren vor den Risiken der Lebensversicherungsbranche gewarnt.
Besonders hervorzuheben ist seine provokante Äußerung, dass Lebensversicherungen eine Art legalen Betrugs darstellen könnten.
Es wird immer deutlicher, dass seine kritische Haltung durchaus begründet war. Dies ist umso bitterer, da viele Bundesbürger sich auf die Zusicherungen der Anbieter verlassen haben, dass Lebensversicherungen zwar keine bahnbrechende Rendite bieten mögen, jedoch als äußerst sicher gelten.
In den letzten zwei Jahrzehnten bestand ein erheblicher Bedarf nach einer solchen Anlageform. Die Erkenntnis setzte sich durch, dass es riskant ist, ausschließlich auf die gesetzliche Rente zu setzen. Eine wachsende Zahl von Rentenbeziehern stand einer schrumpfenden Gruppe von Einzahlern gegenüber. Ein derartiges System war langfristig nicht tragfähig.
Lebensversicherungsunternehmen als Lösung? Ein gefährlicher Trugschluss.
Aus diesem Grund gewann die private Altersvorsorge seit den frühen 2000er Jahren zunehmend an Bedeutung. Der Appell, privat vorzusorgen, fand bei vielen Menschen Anklang, die verstärkt darum bemüht waren, eine sichere Grundlage für ihren Ruhestand zu schaffen.
Die Lebensversicherung erfreute sich als Bestandteil einer zuverlässigen Altersvorsorge besonderer Beliebtheit. Doch mittlerweile wird deutlich, dass die Versprechungen der Anbieter oft nicht erfüllt werden können.
Statt der erwarteten sicheren Auszahlungen müssen immer mehr Investoren feststellen, dass sie erheblich weniger erhalten als ursprünglich in Aussicht gestellt wurde.
Die Lebensversicherung erweist sich somit als nicht geeignete Lösung für die Altersvorsorge, sondern vielmehr als Hindernis.
In einem Interview beim Verbraucherportal "Vertragshilfe24" erläutert Axel Kleinlein die Hintergründe genauer:
https://vertragshilfe24.de/verbraucherschuetzer-lebensversicherungen-eignen-sich-nicht-altersvorsorge/
Vertragshilfe24: Rückabwicklung der Lebensversicherung prüfen.
Für diejenigen, die erkannt haben, dass sie möglicherweise betroffen sind, ist überlegtes Handeln gefragt. Eine sofortige Kündigung oder der Verkauf des Vertrags mögen zwar eine rasche Lösung darstellen, jedoch sind sie nicht ratsam.
Dies liegt daran, dass sämtliche Ansprüche gegenüber der Versicherung verfallen und lediglich der aktuelle Rückkaufswert oder ein Teil davon zurückerstattet wird.
Ein solcher finanzieller Verlust lässt sich vermeiden.
Vertragshilfe24 erklärt: "Die bessere Alternative besteht darin, die Möglichkeit einer Rückabwicklung des Vertrags zu prüfen. Dadurch erhält man nicht nur den Rückkaufswert, sondern kann mit Unterstützung eines professionellen Dienstleisters auch sämtliche weiteren Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen."
Betroffene Verbraucher sollten als ersten Schritt überprüfen, ob eine Rückabwicklung ihres Vertrags möglich ist, um sich die Gelegenheit für erheblich höhere Auszahlungen zu sichern.
Zum Beispiel mit diesem kostenlosen Vertragsrechner der Vertragshilfe24:
https://vertragshilfe24.de/rechner/
Mehr Informationen erhalten Sie hier:
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Datum: 28.08.2023 - 22:35 Uhr
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