Alle Jahre wieder: Abgabe der Steuererklärung

Alle Jahre wieder: Abgabe der Steuererklärung

ID: 2061593

ARAG Experten informierenüber die aktuellen Fristen



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Für die meisten Menschen gehört sie zu den Aufgaben, die gerne aufgeschoben werden: die Einkommensteuererklärung. Dabei sorgt sie doch gerade bei angestellten Arbeitnehmern oft für eine Rückzahlung und damit für einen kleinen Geldsegen. Vorausgesetzt, sie wird rechtzeitig abgegeben - andernfalls drohen Säumniszuschläge. Wie die Termine angesetzt sind, wissen die ARAG Experten.



Aufschub als Folge der Corona-Krise

Erfreulich für alle, die ihre Unterlagen noch zusammentragen müssen: Noch gilt das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz, das die Abgabepflicht nach hinten verschoben hat. Diese Fristverlängerung gilt noch bis ins Jahr 2024. Das heißt: Für den Besteuerungszeitraum 2022 muss die Einkommensteuererklärung prinzipiell bis 30. September dieses Jahres beim Finanzamt eingehen. Da dieser aber auf einen Samstag fällt, ist genau genommen sogar Zeit bis Montag, den 2. Oktober. Die Abgabe für das laufende Jahr muss dann bis 31. August 2024 erfolgen - ebenfalls ein Samstag, und somit fällt die tatsächliche Deadline wiederum auf einen Montag, nämlich den 2. September 2024. Ab 2025 ist laut ARAG Experten geplant, zu den üblichen Abgabeterminen zurückzukehren, also jeweils sieben Monate nach Jahresende.



Deutlich längere Fristen für Steuerberater

Wird die Erklärung von Steuerberatern erstellt, ist sogar noch deutlich mehr Zeit: Für ihre Mandanten mussten sie gerade erst die Unterlagen für 2021 einreichen. Und auch für die Besteuerungszeiträume von 2022 und 2023 bekommen die Kanzleien laut ARAG Experten noch Aufschub: Der 31. Juli 2024 ist die Frist für das Jahr 2022. Und der 31. Mai 2025 ist eigentlich die Deadline für das Jahr 2023; weil das wiederum ein Samstag ist, endet die Frist am 2. Juni 2025.



Abgabepflichtige

Neben Selbstständigen und Unternehmern sind auch bestimmte Angestellte, Beamte und Rentner zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Dies gilt unter anderem immer dann, wenn ein individueller Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Aber auch dann, wenn entweder zusätzliche Einnahmen neben dem Arbeitslohn oder ersatzweise Einnahmen zu verzeichnen waren. ARAG Experten nennen hier unter anderem Nebeneinkünfte, wie zum Beispiel Mieteinnahmen, oder Lohnersatzzahlungen, wie etwa Eltern-, Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld von mehr als 410 Euro nach allen abziehbaren Beträgen. Auch Abfindungen gehören zu derlei Einnahmen. Aber auch die Steuerklasse 6 bzw. die Kombination 3 und 5 beziehungsweise 4+ bei Ehepartnern führt zur Notwendigkeit der Steuererklärung; eine Scheidung und erneute Verheiratung im selben Jahr ebenso. Beamte müssen die Höhe ihrer Versorgungspauschale im Auge behalten und Rentner die eventuelle Überschreitung des Grundfreibetrags von derzeit 10.908 Euro.





Abgabeberechtigte

Es gilt also prinzipiell: Keine besonderen Einnahmen, keine Abgabepflicht. Berechtigt zur Abgabe sind aber durchaus alle Personen, die Steuern bezahlt haben, also auch dann, wenn diese komplett pauschal vom Arbeitgeber abgeführt werden. Und das kann sich nach Einschätzung der ARAG Experten durchaus lohnen. Denn es gibt verschiedene Aspekte, die dazu führen, dass vorab zu hohe Steuern gezahlt wurden. Dies kann in erster Linie dann passieren, wenn das Gehalt sich über das Jahr verändert hat oder aber die Lohnsteuerklasse sinnvoll gewechselt wurde. Häufig sind es aber einfach auch hohe Ausgaben, die abgesetzt werden können und so zur nachträglichen Erstattung führen. Dies können zum Beispiel unerwartet hohe Krankheitskosten (die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen), Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Werbungskosten (wie unter anderem die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte) sein. Der Clou: Führt die freiwillig abgegebene Erklärung statt zur Erstattung zu einer Nachzahlung, kann sie nachträglich zurückgezogen werden. Und Zeitdruck herrscht auch nicht, denn bei Freiwilligkeit gelten nicht die oben genannten Fristen, sondern ein Zeitraum von vier Jahren nach Jahresende. Der späteste Abgabetermin für 2022 ist somit Ende 2026.



Prima Klima

Wer es nicht bereits aus gutem Grunde schützt, der findet vielleicht steuerliche Anreize, damit zu starten: Der Staat belohnt achtsamen Umgang mit dem Klima. ARAG Experten nennen in diesem Zusammenhang verschiedene steuersenkende Maßnahmen. So lohnt sich ein Elektro-Dienstwagen, bei dem der geldwerte Vorteil deutlich geringer angesetzt wird als beim herkömmlichen Fahrzeug. Noch großzügiger werden Job-Bikes oder E-Diensträder berücksichtigt, die bis 2030 als steuerfreie Gehaltszulage gelten. Reine Einnahme ist die Teilnahme in einer Fahrgemeinschaft, bei der jeder Mitfahrer die Entfernungspauschale erhält, auch wenn nicht das eigene Fahrzeug genutzt wird. Klimafreundliche Baumaßnahmen und Sanierungen des selbst bewohnten Eigenheims wirken steuermindernd, wenn dieses älter als zehn Jahre ist und im Europäischen Wirtschaftsraum liegt.



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/privatrechtsschutz/steuererklaerung-fristen/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  Jubiläumsaktion: Vollack plant und baut Prototyp Little Home 2.0 American West: Neuentdeckung und hohe Kupfergehalte
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 04.09.2023 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2061593
Anzahl Zeichen: 5647

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)



Diese Pressemitteilung wurde bisher 571 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Alle Jahre wieder: Abgabe der Steuererklärung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Reiserücktritt: Wann besteht Anspruch auf Kostenerstattung? ...
Wann ist der Reiserücktritt versichert? Eine Reiserücktrittsversicherung greift laut ARAG Experten dann, wenn der Grund für die Absage oder das Verschieben der Reise im Versicherungsschutz enthalten ist. Übliche versicherte Gründe sind beispielsweise plötzliche schwere Erkrankungen, Unfälle,

Wenn das Pferd zum Rechtsfall wird ...
Pferde sind für viele Menschen treue Begleiter, können rechtlich aber schnell zum Streitfall werden. Ob Haftung nach einem Unfall, Ärger beim Kauf oder Fehler bei der tierärztlichen Behandlung: Rund ums Pferd beschäftigen Gerichte immer wieder Fragen zu Verantwortung, Schadensersatz und Versich

Klimaanlagen: Wenn kühle Luft zum heißen Streit führt ...
Ist für eine Klimaanlage eine Genehmigung nötig? Ob eine Klimaanlage genehmigungspflichtig ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst vom Typ der Klimaanlage: Hier unterscheidet man grundsätzlich zwischen sogenannten mobilen Monoblock-Geräten und Split-Klimaanlagen. Monoblock-Geräte lei


Weitere Mitteilungen von ARAG SE


Jubiläumsaktion: Vollack plant und baut Prototyp Little Home 2.0 ...
Berlin, 4. September 2023. Vollack konzipiert, plant und baut bundesweit nachhaltige Gebäude und moderne Arbeitswelten in den Bereichen Büro, Industrie und Gesundheit. Zum zehnjährigen Jubiläum am Standort Adlershof setzte das Team Berlin / Brandenburg seine Kompetenz für eine andere Nutzungsar

Top-Management-Meeting als Instrument für erfolgreiche Unternehmensentwicklung ...
Autor: Reinhard F. Leiter, Executive Coach München Untersuchungen in verschiedenen Branchen haben gezeigt, dass Unternehmen zu Spitzenleistungen gelangen, wenn die strategische Führung nicht auf einzelnen, sondern auf sechs ineinander greifenden Ansätzen beruht. Die Vision ist eine inspirieren

Ostangler Brandgilde lässt Kunden nicht im Starkregen stehen: Nachhaltige Schadensregulierung bei Gebäuden ...
Kappeln, 4. September 2023 - Die Wetterextreme der vergangenen Jahre haben in Deutschland sichtbare Spuren hinterlassen. Die Schäden an Gebäuden haben deutlich zugenommen und verlangen nach gezielteren Absicherungen, qualifizierten Schutzmaßnahmen und schnelleren Schadensregulierungen. Die Ostang

Massives Kaufsignal bei dieser Drohnen-Aktie - Jetzt einsteigen. Diese Drohnen-Aktie jetzt kaufen nach 1.546% mit Rheinmetall ($RHM), 25.920% mit Honeywell ($HON), 25.947% mit Raytheon (RTX) und 37.50 ...
Massives Kaufsignal bei dieser Drohnen-Aktie - Jetzt einsteigen nach 1.546% mit Rheinmetall und 25.947% mit Raytheon 04.09.23 AC Research Saskatoon ( www.aktiencheck.de, Anzeige) https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2023/71827/Aktiencheck090423.001.png Link zum Report: https://www.


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z