Erfassung von Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen

Erfassung von Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen

ID: 2062257
Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Essen - Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert darüber, dass das Bundesministerium der Finanzen am 12. Juni 2023 ein Schreiben zur steuerlichen Erfassung von Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen veröffentlicht hat, wonach in bestimmten Fällen auf die Anzeigen über die Erwerbstätigkeit verzichtet werden kann.



Hintergrund



Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde eine ab dem 1. Januar 2022 anzuwendende ertragsteuerliche Steuerbefreiung für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen und ein ab dem 1. Januar 2023 anzuwendender umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt.



Grundsatz



Auch in den Fällen, in denen die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen steuerfrei sind und die Umsatzsteuer auf die Umsätze aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht erhoben wird, sind Betreiberinnen und Betreiber grundsätzlich verpflichtet, die Eröffnung eines gewerblichen Betriebs oder einer Betriebsstätte anzuzeigen und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu übermitteln.



Steuerberater Roland Franz weist darauf hin, dass die Finanzämter aus Gründen des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsökonomie angewiesen wurden, es nicht zu beanstanden, wenn Betreiber von Photovoltaikanlagen - die erst durch die Installation einer Photovoltaikanlage Gewerbetreibende (geworden) sind und die umsatzsteuerlich Unternehmer sind, deren Unternehmen sich ausschließlich auf den Betrieb einer Photovoltaikanlage und ggf. eine steuerfreie Vermietung und Verpachtung beschränkt und die die Kleinunternehmerregelung anwenden - auf die steuerliche Anzeige der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verzichten.





"Die vorstehende Regelung gilt mit sofortiger Wirkung in allen Fällen, in denen die diesbezügliche Erwerbstätigkeit ab dem 1. Januar 2023 aufgenommen wurde. Sollte es allerdings aus den weiteren Umständen des Einzelfalls erforderlich sein, können die örtlich zuständigen Finanzämter in diesen Fällen gesondert zur Übermittlung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung auffordern", erklärt Steuerberater Roland Franz.



Quelle:

Bundesministerium der Finanzen, Schreiben (Erlass) vom 12. Juni 2023, Aktenzeichen IV A 3 - S 0301/19/10007 :012.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.



PresseKontakt / Agentur:

GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag(at)publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Rockstone Research - Homerun in Bahia: An der Spitze eines der hochwertigsten Quarzsand-Distrikte der Welt Infrarot-Strahler übertragen Energie kostensparend
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 07.09.2023 - 14:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2062257
Anzahl Zeichen: 2715

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:

Essen


Telefon: 0201-81095-0

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)



Diese Pressemitteilung wurde bisher 360 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erfassung von Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Roland Franz& Partner, Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Mehrergebnis - und was davon übrig bleibt ...

Essen - Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder hätten die im Jahr 2024 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zu einem Mehrergebnis von rund 1,63 Mrd. Euro bei der Umsatzsteuer geführt. Roland Franz, G ...

Alle Meldungen von Roland Franz& Partner, Steuerberater


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z