Haftungsfreistellung im Leasingvertrag gilt nicht bei Alkoholeinfluss am Steuer

Haftungsfreistellung im Leasingvertrag gilt nicht bei Alkoholeinfluss am Steuer

ID: 2068309

Wie das Urteil die Praxis beeinflusst




(PresseBox) - Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass eine im Leasingvertrag vereinbarte Haftungsfreistellung für selbst verschuldete Unfälle nicht in Kraft tritt, wenn der Nutzer des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol steht.

In einem konkreten Fall (Az. 4 U 140/21) war ein Leasingnehmer mit einem geleasten Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem er unter Alkoholeinfluss stand. Der Leasingvertrag enthielt eine Klausel, die den Leasingnehmer von der Haftung bei selbst verschuldeten Unfällen freistellte. Allerdings verweigerte die Leasinggesellschaft die Haftungsfreistellung und forderte Schadenersatz, da der Unfall unter Alkoholeinfluss stattgefunden hatte.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken urteilte, dass die im Leasingvertrag vereinbarte Haftungsfreistellung in diesem speziellen Fall keine Gültigkeit hat. Die Richter betonten, dass die Missachtung von gesetzlichen Vorschriften, wie das Fahren unter Alkoholeinfluss, die Haftungsfreistellung obsolet macht. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Alkohol am Steuer eine erhebliche Gefährdung darstellt und gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstößt.

Die Tragweite dieses Urteils könnte erheblich sein und Leasinggesellschaften dazu drängen, kritischer zu überprüfen, unter welchen Bedingungen sie die Haftungsfreistellung gewähren. Leasingnehmer sollten sich gleichzeitig der möglichen Konsequenzen bewusst sein, wenn sie unter Alkoholeinfluss fahren, da dies nicht nur strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann, sondern auch finanzielle Konsequenzen haben könnte.

Dieses Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Verkehrsregeln und Gesetzen, insbesondere im Kontext von Haftungsfragen bei Leasingverträgen.

Kommentar:

Das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken ist ein bedeutsamer Schritt in der Rechtssprechung und sendet ein wichtiges Signal an Leasingnehmer und -gesellschaften. Es unterstreicht die strikte Haltung der Gerichte gegenüber Alkohol am Steuer und die rechtlichen Konsequenzen, die solche Handlungen nach sich ziehen können. Die Entscheidung, die Haftungsfreistellung im Leasingvertrag aufzuheben, wenn ein Unfall unter Alkoholeinfluss geschieht, untermauert die Verantwortung der Gesellschaft für ein sicheres und verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr.



Dieses Urteil wird zweifellos weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Leasingverträge und die Vorgehensweise der Leasingunternehmen in solchen Fällen haben. Es sollte als dringende Aufforderung verstanden werden, die geltenden Gesetze und Regulierungen im Straßenverkehr strikt zu befolgen. Leasingnehmer sind angehalten, nicht nur aus Gründen der Sicherheit und Gesundheit, sondern auch aufgrund möglicher finanzieller und rechtlicher Folgen, auf Alkoholkonsum am Steuer zu verzichten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.



drucken  als PDF  an Freund senden  scupelabs by iMEDgine GmbH mit seiner medizinischen Handauflage handscupe® als „INNOVATOR des Jahres“ nominiert E-Rezept-Änderungen in Apotheken
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 19.10.2023 - 09:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2068309
Anzahl Zeichen: 3497

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Roberta Günder
Stadt:

Karlsruhe


Telefon: +49 (721) 16106610

Kategorie:

Medizintechnik



Diese Pressemitteilung wurde bisher 227 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Haftungsfreistellung im Leasingvertrag gilt nicht bei Alkoholeinfluss am Steuer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ApoRisk GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Apotheken-Nachrichten von heute - Update ...

Willkommen zu den Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe werfen wir einen detaillierten Blick auf die aktuellen Herausforderungen in deutschen Apotheken, beleuchten innovative Strategien gegen Retaxationsrisiken, präsentieren vielversprechende Ent ...

Digitale Sicherheit in Apotheken ...

Die rasante Digitalisierung im Gesundheitswesen prägt nicht nur positive Veränderungen, sondern birgt auch erhebliche Risiken. Besonders betroffen von diesem Wandel sind Apotheken, die als zentrale Anlaufstellen im Gesundheitssystem eine Vielzahl s ...

Alle Meldungen von ApoRisk GmbH


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z