Kein Platz für Angst

Kein Platz für Angst

ID: 2069881

ARAG IT-Experten informieren zum Thema (Cyber)Mobbing an Schulen



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Der erste Donnerstag im November ist der Internationale Tag gegen Gewalt und Mobbing an Schulen, inklusive Cybermobbing. Die UNESCO Mitgliedstaaten haben diesen Tag 2020 eingeführt, um den Fortschritt bei der Prävention und Bekämpfung von Gewalt in der Schule zu beschleunigen. Dieses Jahr lautet das Motto: "Kein Platz für Angst". Die ARAG IT-Experten haben anlässlich dieses besonderen Tages einige wichtige Aspekte zum Thema (Cyber)Mobbing zusammengetragen.



Wie hoch sind die Opfer-Zahlen?

Laut Sinus-Jugendstudie gehört Cybermobbing für die meisten Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren zum Alltag: Unabhängig von Alter, Bildung und Geschlecht hat im vergangenen Jahr jeder zweite Jugendliche beobachtet, dass jemand im Netz gemobbt wurde, Tendenz steigend. Mädchen sind nach Information der ARAG IT-Experten mit 17 Prozent häufiger betroffen als Jungen (elf Prozent). Laut länderübergreifender Trendstudie ARAG Digital Risks Survey ist jeder vierte Schüler in Deutschland bereits mindestens einmal Opfer von Cybermobbing geworden. Mehr als 30 Prozent der Schulen verzeichnen einmal pro Woche einen Fall von Cybermobbing.



Ist Mobbing strafbar?

Mobbing selbst ist kein Straftatbestand, auch Cybermobbing nicht, denn fürs Internet gelten dieselben Regeln. Allerdings können Mobbing-Handlungen, wie z. B. Beleidigung, Verleumdung oder Nötigung strafbar sein. Daher ist es in vielen Fällen unbedingt erforderlich, dass sich Erwachsene einschalten. Die ARAG IT-Experten weisen darauf hin, dass Kinder ab einem Alter von 14 Jahren für Mobbinghandlungen strafrechtlich und zivilrechtlich haften können. Je nach Schwere und Umfang des Mobbings steht Betroffenen unter Umständen auch Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.



Welches sind die beliebtesten Cybermobbing-Kanäle?

Der beliebteste Ort für Cybermobbing ist der Sinus-Studie zufolge WhatsApp (58 Prozent), gefolgt von Instagram (42 Prozent) und TikTok (38 Prozent), wo die Mobbing-Vorfälle stark zugenommen haben (2021: 26 Prozent). Etwas weiter hinten rangiert Snapchat mit 24 Prozent. Immer weniger Mobbing-Geschehen verzeichnet hingegen Facebook (gesunken von 25 auf 17 Prozent), vermutlich weil dieser Kanal den ARAG IT-Experten zufolge von Jugendlichen eher selten genutzt wird.





Warum sind Lehrer als Anlaufstelle für Betroffene so wichtig und was können sie tun?

Leider gehört Mobbing mittlerweile zum Schulalltag. Dennoch vertrauen sich nur 21 Prozent der betroffenen Schüler einem Lehrer an. Dabei haben Lehrer und die Schule eine Fürsorgepflicht ihren Schülern gegenüber und sie haften laut ARAG IT-Experten, wenn sie diese Pflicht verletzen.



Es gibt einige wesentliche Punkte, die Lehrer beim Thema Mobbing beachten sollten: Hinschauen, Grenzen setzen, unter Umständen Kollegen hinzuziehen und Gespräche mit allen Beteiligten führen. Besteht der Verdacht auf Mobbing, sollten Lehrer dabei zunächst klarmachen, dass sie im Unterricht keinen abwertenden Umgang miteinander dulden. Gemeinsam mit der Klasse könnten Regeln aufgestellt werden, wenn dagegen verstoßen wird. Im konkreten Mobbingfall ist es hilfreich, den Grund, die Dauer und Häufigkeit des Mobbens herauszufinden und anschließend das Mobbingopfer direkt anzusprechen und Unterstützung anzubieten. Die Unterstützung kann unter anderem darin bestehen, Kollegen, Eltern, die Schulleitung oder Vertrauensschüler hinzuzuziehen. Die ARAG IT-Experten empfehlen darüber hinaus das klicksafe-Handbuch "Was tun bei (Cyber)Mobbing". Hier erhalten Lehrer nicht nur Tipps, wie sie im Mobbingfall professionell handeln, sondern darüber hinaus Anregungen, wie sie das Thema im Unterricht behandeln können.



Auch Fortbildungen für Lehrer sind wesentlich, um Mobbing nicht nur zu erkennen, sondern diesem entgegenzuwirken. Das Institut für Qualitätsentwicklung bietet in den jeweiligen Bundesländern regelmäßig Fortbildungen an.



Welche anonymen Hilfsangebote gibt es?

Wer den Gang zu Eltern oder Lehrern scheut, kann zahlreiche anonyme Hilfsangebote wahrnehmen. Die Nummer gegen Kummer (116 111) ist ein schnell erreichbares und anonymes Beratungsangebot. Bei der bundesweiten Online-Beratungsplattform JUUUPORT.de oder dem Online-Angebot Cybermobbing-hilfe bekommen Kinder und Jugendliche Hilfe von anderen Jugendlichen. Auch die Polizei kennt Hilfeeinrichtungen und Beratungsstellen in der Nähe des eigenen Wohnortes.



Was ist die Cyber-Mobbing Erste-Hilfe App?

Entwickelt von Mitgliedern eines Jugendbeirates von Schülern im Alter zwischen 14 und 17 Jahren, dem sogenannten Youth Panel, wurde die App bereits mehrfach ausgezeichnet, sogar international. Zwei Coaches geben Betroffenen in kurzen Videoclips Verhaltenstipps und erklären auch, wie sie gegen Cybermobbing vorgehen können. Wichtig laut ARAG IT-Experten: Neben rechtlichen Informationen gibt es auch Links zu anonymen Beratungsstellen. Verfügbar ist die App in Deutsch, Englisch, Luxemburgisch, Litauisch und Slowenisch.



Wie können Betroffene aktiv werden und sich schützen?

Als nächstes sollte der Mobber auf dem eigenen Handy blockiert werden und die Beleidigungen, Hass-Kommentare, diffamierenden Fotos oder Videos etc. direkt bei den Betreibern gemeldet werden, auf deren Seiten sie auftauchen. Auch die Privatsphäre sollte durch entsprechende Einstellungen auf dem Smartphone besser geschützt werden. Wie das technisch funktioniert, können Betroffene in einer einfachen Schritt-für-Schritt-Anleitung bei SaferInternet.at erfahren. Um sich effektiv zu wehren und den Peiniger möglichst schnell zu ermitteln, raten die ARAG IT-Experten, Beweise für das Mobbing zu sammeln: Beispielsweise indem man Angriffe in einem Mobbing-Tagebuch dokumentiert und Screenshots von entsprechenden Nachrichten, Bildern oder Chat-Verläufen sammelt. Auch, wenn der Täter noch nicht ermittelt ist, sollten Opfer Anzeige bei der Polizei erstatten.



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/internetrecht-ratgeber/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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