NEIN zur betrieblichen Rasterfahndung
ID: 207120
NEIN zur betrieblichen Rasterfahndung
Der Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz aus dem Hause de Maiziére liest sich wie ein Katalog des datenschutzrechtlichen Grauens:
Mitarbeiterortung per GPS, das Scannen von Mitarbeiterdaten und Mailverkehr, Wühlen in sozialen Netzwerken zur Informationsgewinnung bis hin zur möglichen Videoüberwachung in Ausnahmefällen.
Die angemahnte "Verhältnismäßigkeit" beim Einsatz der Mittel ist nur ein Feigenblatt vor dem kompletten Abbruch an der informationellen Selbstbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Abgesehen davon, dass durch diese Maßnahmen ein permanentes Klima des Misstrauens in Unternehmen entsteht, gefährden sie das Engagement von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für mehr Mitbestimmung und Demokratie im Betrieb. DIE LINKE fordert klare Rechtsvorschriften, die den Schutz von Arbeitnehmerdaten absolut garantieren. Verstöße dagegen müssen empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Ungenügender Datenschutz macht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerade in Zeiten der Krise erpressbar. Das wird DIE LINKE nicht hinnehmen.
Quelle:
http://www.die-linke.de/nc/presse/presseerklaerungen/detail/
artikel/nein-zur-betrieblichen-rasterfahndung/
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Datum: 04.06.2010 - 23:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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