Gegen Benachteiligung im Alter
Conterganstiftung richtet Expertinnen- und Expertenkommission ein
Inzwischen sind die meisten Betroffenen im Seniorenalter. Eine Expertinnen- und Expertenkommission soll sich jetzt der Thematik annehmen und Lösungsvorschläge erarbeiten. Eingesetzt und gefördert wird das neue Gremium von der Conterganstiftung, die sich von der Arbeit nicht nur Verbesserungen für Menschen mit Conterganschädigung erwartet, sondern auch für Menschen in höherem Alter, die eine Behinderung haben. Das Fachgremium tritt am 20. Dezember 2023 erstmals zusammen.
"Zentrale Aufgabe der Kommission ist es, veränderte Bedarfe von Menschen mit Conterganschädigung zu bestimmen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie auf diese reagiert werden kann", so Dieter Hackler, der Vorstandsvorsitzende der Conterganstiftung. Um eine adäquate Unterstützung der Betroffenen im Alter zu erreichen, wird die Kommission zu den Schwerpunkten Medizinische Versorgung, Psychosoziale Begleitung und Wohnen im Alter praktikable Handlungsempfehlungen erarbeiten.
Die Kommission besteht aus 14 Mitgliedern. Den Vorsitz übernimmt eine Doppelspitze: Die ehemalige Gesundheitsministerin des Landes NRW Barbara Steffens und der Medizinhistoriker Dr. Niklas Lenhard-Schramm. Die Expertinnen und Experten kommen aus den Bereichen Medizin, Recht, Wohnungswirtschaft, Verwaltung sowie aus den Reihen der Betroffenen. Der Austausch zwischen den Kommissionsmitgliedern soll durch die Bildung von Arbeitsgruppen gefördert werden. Die Ergebnisse werden in Form eines Abschlussberichts mit Handlungsempfehlungen dem Stiftungsvorstand übergeben und veröffentlicht.
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Die Conterganstiftung
Vor knapp 60 Jahren sorgte das Medikament Contergan für den ersten Arzneimittelskandal im Deutschland der Nachkriegszeit. Zwischen 1958 und 1963 gebaren Mütter, die das Mittel eingenommen hatten, Kinder mit orthopädischen und inneren Schäden sowie Hals-Nasen-Ohren-Schäden und Augenschäden. Viele von ihnen starben. Heute leben noch etwa 2.300 bei der Stiftung anerkannte Menschen mit Conterganschädigung allein in Deutschland. Im Dezember 1971 wurde die Stiftung durch Beschluss des Deutschen Bundestags ins Leben gerufen. Das Stiftungskapital wurde bei Stiftungsgründung von dem Pharmaunternehmen Grünenthal und dem Bund zu gleichen Teilen eingebracht. Seitdem die Gelder für Zahlungen an die Betroffenen aufgebraucht sind, bestreitet der Bund die Zahlungen (außer einer jährlichen Sonderzahlung) zu hundert Prozent aus seinen Mitteln.
Conterganstiftung
Matthias Moeller
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50679 Köln
geschaeftsstelle(at)contergan.bund.de
0221 3673-3673
www.contergan-infoportal.de
Datum: 28.11.2023 - 12:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Gesundheitswesen - Medizin
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